Ist Bildertausch erlaubt?
Hallo ich wollte gerne Bildergausch machen bin aber erst 12. Ist das mit 12 strafbar oder ist das erlaubt?
11 Antworten
Hallo cooljo12
Es kommt darauf an welche Bilder du meinst.
Ein Bild von deinem Gesicht ist okay, von Nacktbildern ist abzuraten. Das Problem an der Sache ist, das der Besitz von Kinderpornografischen Inhalten verboten ist. Auch wenn du selbst diese Fotos machst. Die Person die dann die Bilder hat, macht sich ebenfalls strafbar.
Ebenso können solche Fotos schnell die Runde machen, solltet ihr euch mal streiten oder die andere Person möchte dir böses.
Solltest du es trotzdem machen, solltest du darauf achten das man dich nicht erkennt. Also kein Gesicht. Zimmerumgebung unkenntlich und Merkmale an denen man dich erkennen könnte ebenfalls unkenntlich machen. So entgehst du der Gefahr das man diese Fotos gegen dich verwenden könnte. Die Gefahr besteht allerdings weiterhin.
Also insgesamt: gut das du fragst!
Es ist davon abzuraten, wenn du es trotzdem machst - sei dir der möglichen Konsequenzen bewusst.
Viele grüße
oh ja. Zu beachten ist hier vor allem der §184b. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/Rechtsvorschriften/kinderpornografieRechtsvorschriften_node.html
Ebenso sollte die andere Person vorher um Einverständnis gebeten werden. einfach so Nacktbilder zu versenden ist wirklich nicht in Ordnung
Das kann für Dich und den Empfänger schlimme Folgen haben.
Für den Empfänger, weil er dann Kinderpornographie besitzt und sich strafbar macht.
Für Dich, weil die Fotos von Deinem Pimmelchen viral gehen. Die werden dann in einschlägigen Foren unter Pädophilen geteilt. Nur darum geht es, wenn jemand Dich zum Versenden von Nacktfotos auffordert.
Selbst wenn Du irgendwann erwachsen bist, Deine Kinderpimmelbilder ziehen weiter um die Welt. Das würdest Du Dein Leben lang böse bereuen.
Ich frag jetzt mal nicht, wer 12-jährige Pimmelfotos sehen will, lass es lieber sein, dass wird nicht gut enden, weil es zu viele "kranke" Menschen gibt und du wirst es (vorerst) nicht merken.
Gemäß § 19 StGB ist die Begehung einer Straftat straffrei, wer das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat. In deinem Fall würden wir von einer Straftat sprechen (§ 184 Abs. 1 StGB, Verbreitung pornographischer Schriften). Zusammengefasst: Du kämst ohne Strafe davon, jedoch ist dies aus pädagogischer Sicht keinesfalls empfehlenswert. Ich bin jetzt 24 Jahre alt und würde dies selbst innerhalb einer Beziehung nicht machen.
Kommt drauf an ob du die Person kennst und ob du dir sicher sein kannst das diese Person auch die ist für wenn sie sich ausgibt, wenn das nicht zutrifft wurde ich davon abraten :)
Ok danke sehr. Ist mehr worauf man achten sollte als ich dachte