Islam Heiraten auf Zeit?
Frage ist speziell an die Muslime. Nicht Muslime dürfen selbstverständlich auch ihre Meinung dazu geben. Sofern sich die Meinung sich auf die Frage thematisiert.
Im Islam ist die Ehe auf Zeit erlaubt. Man darf zum Beispiel, einen Ehevertrag von 3 Monate, 6 Monate .... 1 Jahr.... eingehen. Natürlich, wenn die Voraussetzungen für eine Ehe gegeben sind. Würdet ihr euer Kind dies erlauben, sofern es alt genug für eine Ehe ist und dieses zustimmen und erlauben? Oder würdet ihr versuchen dieses zu verbieten? Da ja Beziehungen eingehen im Islam verboten sind, wäre dies als ein Weg für das sich Kennenlernen.
6 Antworten
Nicht Muslime dürfen selbstverständlich auch ihre Meinung dazu geben.
Im Islam ist die Ehe auf Zeit erlaubt.
Würdet ihr euer Kind dies erlauben, sofern es alt genug für eine Ehe ist und dieses zustimmen und erlauben?
Wenn mein Kind eine "Ehe auf Zeit" eingehen will und einen Partner findet der da mitzieht, wäre mir das egal.
Meinen Segen bräuchte es nicht, da es alt genug wäre, so ja die Prämisse deiner Frage.
Wäre in meinen Augen eine gewöhnliche Beziehung, die man halt Zeitehe nennt.
Btw:
Nur Schiiten haben die reguläre Zeitehe - bei Sunniten hat sie AbuBakr (oder war es Umar?) damals verboten. Faktisch haben aber auch Sunniten eine Zeitehe, auch wenn sunnitische Gelehrte sich mit Händen und Füssen dagegen wehren, dass das dasselbe ist wie bei den Schiiten.
Vielen Dank dafür. Ich kann sehen das es nicht verboten ist, oftmals missbraucht wird und genau deswegen auch von einigen gelehrten aus moralische Gründen nicht empfohlen wird. Dennoch muss ich sagen, dass nicht alle Moslems primitiv sind. Danke für die Sourcen
Seit wann legt man bei einer gewoehnlichen Beziehung den Zeitpunkt der Beendigung dieser fest?
Können die beiden tun wenn sie wollen.
Da mir jedoch das Standesamt hier fehlt, sehe ich das als gewöhnliche Beziehung.
Ob sie sich auf ein Enddatum, eine bestimmte Farbe ihrer Unterwäsche oder Kommunikation ausschließlich in Geheimsprache einigen, würde für mich nichts an ihrem Beziehungsstatus ändern.
Es ist ganz einfach legalisierte Prostitution, bzw. aussereheliche Beziehung auf eine ausgemachte Zeit. Nicht mehr und nicht weniger. Eine gewoehnliche Beziehung ist fuer mich erst einmal zeitlos/Ende offen, ausser man geht zu einer Prostituierten.
Es ist ganz einfach legalisierte Prostitution
Dafür fehlt mir die Bezahlung oder die Gegenleistung, von der ich in meiner Antwort nirgends ausgegangen bin.
Das wäre hier einfach nur "Sex in gegenseitigem Einverständnis ohne Eheschließung".
bzw. aussereheliche Beziehung auf eine ausgemachte Zeit.
Genau, "Beziehung" ist hier das Zauberwort.
Da ich kein Muslim bin, ist eine "aussereheliche Beziehung" für mich einfach nur eine gewöhnliche Beziehung. Meinetwegen auch eine rein sexuelle Beziehung (oder was auch immer die 2 hier verbindet). Und ob die irgendwelche andere Dinge noch festgelegt haben ändert für mich daran nichts. Und selbst wenn die beiden sich einig sind, bis 2030 zusammen zu sein, würde ich trotzdem jedem sagen "die beiden führen eine Beziehung". Auch wenn die beiden es dann Zeitehe nennen.
Der Unterschied ist, dass eine aussereheliche Beziehung im Islam verboten ist. Daher wird "geheiratet". Das hast du bei einer gewoehnlichen Beziehung in DE nicht.
Das ist korrekt.
Doch da in der Frage steht...
Nicht Muslime dürfen selbstverständlich auch ihre Meinung dazu geben.
...tue ich hier meine Meinung als Nicht-Muslim kund.
Und ich sehe solch eine aussereheliche Beziehung eben nicht als verboten an (weder für mich noch für meine Kinder, bin ja kein Muslim), sehe eine Zeitehe nicht als Ehe sondern als eine gewöhnliche Beziehung, sehe da auch keinerlei Prostitution solang keiner von beiden dafür etwas als Gegenleistung bekommt, meinetwegen könnten meine Kinder sogar homosexuelle Beziehungen führen, das wäre ganz allein deren Sache.
Was im Islam gilt ist für diese Frage recht egal, da ich (auch als Nicht-Muslim) in der Frage gefragt werde, was ICH davon halte, ob ICH das meinen Kindern erlauben würde.
Nur bei den Schiiten (Iran) gibt es die Ehe auf Zeit, auch "Genussehe" genannt. Dort kann man ab 30 Minuten eine "Ehe" schließen. Die "Ehegatten" gehen dann in ein Stundenhotel und danach "scheidet" der "Ehemann" sich wieder. Auch Pärchen "heiraten sich" und machen dann z. B. eine legale Ferienreise.
Ja, es gibt aber auch 19 Jährige die sich schnell verlieben. Die Frage bezog sich viel mehr darauf, ob sowas die Lösung für die heimliche Beziehung wäre.
Das ist kein WEG, um sich besser kennen zu lernen, sondern um es islamisch zu vertreten, temporär mit einem Partner sexuellen Kontakt haben zu dürfen.
eine zeitlich befristet Ehe entzieht jeglicher Logik einer Beziehungsführung und hat ausserhalb des islamischen Glaubens zum Glück keinen Bestand.
Meinem Kind müsste ich sowas gar nicht erlauben, weil es hier unter den gängigen Gesetzen eines demokratischen Staates keine solche stupide Sache wie eine Ehe auf Zeit braucht, um sich kennen lernen zu können. Auch nicht, um die ersten sexuellen Erfahrungen zu sammeln. Da stehe ich und mein Partner unserem Kind mit Rat und Tat zur Seite, wenn es das will - aber mehr als das braucht es nicht.
Die Frage war bezogen auf die Religiöse Sicht von Gläubige. Nicht der von der Demokratie. Mir ist bekannt das Beziehungen eingehen in einer Demokratie erlaubt ist.
Ich würde meinen Kind weder etwas erlauben, mich verbieten.
Wenn mein Kind heiratet, ist er volljährig, da kann man nur Ratschläge geben, mehr nicht.
Und für die Prostitution, die ja streng verboten ist, gibt es die Stundenehe. Bekannt.
Hab eben in alten Beiträgen gewühlt.
Dashier ist die sunnitische Zeitehe:
Misyar- EheAber, wie so oft, sind sich die Sunniten nicht einig.
Nicht alle erkennen diese Zeitehe an:
Andere jedoch nehmen sie, teils zähneknirschend, als islamisch an:
Oder hier:
Frühere Ulama (Gelehrte) stellten auch einen Konsens über die misyar- Ehe mit der Absicht einer Scheidung fest. Al-Nawawi schrieb:
Salafisten erlaubten diese Zeitehe z.B. im Fall von Reisen oder Studieren im Ausland (wie sie zu dieser sunnitischen Zeitehe im eigenen Land OHNE Reise standen, hab ich leider nicht gefunden)
Ibn Baaz wurde gefragt Misyar Ehe mit der Absicht der Scheidung. Er antwortete, dass dies zulässig sei, und verfügte zusammen mit dem Ständigen Rat (von Muftis), dass dies zulässig sei.