Islam, Gegenstände eines Verstorbenen nutzen?

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Shaykh Ibn 'Uthaymeen (möge Allah mit ihm gnädig sein) wurde gefragt:

Ist es für die Familie des Verstorbenen erlaubt, die Kleidung des Verstorbenen zu benutzen?

Er (möge Allah ihm gnädig sein) antwortete:

Ja, wenn ein Mensch stirbt, geht alles, was er besaß, in den Besitz seiner Erben über, wie Kleidung, Möbel, Bücher, Schreibgeräte, Tische, Stühle und alles, sogar seine Kopfbedeckung, die er getragen hat. Alles geht auf seine Erben über. Wenn es auf seine Erben übergeht, können sie darüber verfügen, wie sie über ihr eigenes Vermögen verfügen. Wenn sie - die Erben - bei klarem Verstand sind und beschließen, dass die Kleidung des Verstorbenen an einen von ihnen gehen soll, und er sie trägt, ist daran nichts auszusetzen. Wenn sie sich darauf einigen, sie für wohltätige Zwecke zu spenden, ist daran nichts auszusetzen. Wenn sie zustimmen, sie zu verkaufen, ist dagegen nichts einzuwenden. Sie sind ihr Eigentum, und sie können darüber verfügen, wie jeder über sein eigenes Eigentum verfügt.

Zitat Ende aus Fataawa Noor 'ala al-Darb.

Wa Allahu a'lam

(Und Allah weiß es am besten)