Inkasso obwohl nichts gekauft?

4 Antworten

Ich würde die Sache relativ gelassen sehen. Zum einen da Rechnungen per E-Mail durch Schweizer Unternehmen die gleiche Bedeutung haben in dem Zusammenhang wie Spam E-Mails. Mein Tip als Sachverständiger für Datenschutz, fordere den angeblichen Vertrag an und sehe Dir insbesondere den Weg an über den der angebliche Vertrag geschlossen wurde. Dieser muss eindeutig sein und Dich über alle Dinge aufklären. Dazu zählt auch eine Datenschutzerklärung, diese ist bei dem Unternehmen nicht ausreichend, denn als Schweizer Unternehmen bräuchten die einen EU Datenschutzvertreter, der Dir als Betroffenen ermöglicht Deine Rechte aus dem Datenschutz gegenüber dem Unternehmen wahrzunehmen. Dieser fehlt schon einmal. Ein anderer Punkt ist das hier mit Fake Profilen gearbeitet wird um Personen Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein weiterer Punkt sind die AGB, welche durchaus die Möglichkeit bieten den angeblichen Vertrag anzufechten. Als Minderjähriger hätten derartige Verträge auch von Deinen Eltern genehmigt werden müssen, außer Du hast bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht, aber auch dann wäre dieses "Unternehmen" verpflichtet gewesen die Angaben zu prüfen, da es nach Jugendschutzgesetz als Anbieter dazu verpflichtet ist. Alleine das ist ein guter Ansatz um die Sache mit der angeblichen Rechnung ins Wanken zu bringen. Ich würde den Vertrag anzweifeln und Belege verlangen.

Wie gesagt, nicht Bange machen lassen von Inkasso Firmen oder Anwälten, die können viel schreiben und als Schwachblasige Gummilakenschläfer argumentieren. So lange keine gelben Briefe vom Mahngericht kommen, wäre ich da ganz locker und würde denen auch nicht antworten. Ab diesem Zeitpunkt, also wenn ein Mahnbescheid kommt, das Kreuz bei Widerspruch machen und den Mahnbescheid zurücksenden. Dann darf sich das Unternehmen überlegen ob man Dich verklagt und vor Gericht zieht. Ich bin mir sicher das ein solches Unternehmen das absolut nicht möchte, denn man müsste damit rechnen hier zu verlieren und ggf. den Geschäftsführer aus der Schweiz antanzen lassen, wobei dass wohl das letzte ist was man möchte. Sollte es trotzdem dazu kommen, bitte poste unbedingt diesen Termin in allen Foren die sich mit dem Unternehmen beschäftigen www.antispam-ev.de ist zum Beispiel eines der Foren die sich über derartige Infos freuen würden. Ich glaube es gibt da einige Leute die den Geschäftsführer und seine Anwälte da gerne mal treffen würden.....

Kann es sein, dass Du schon bezahlen musst, nur weil Du Dich angemeldet hast? Das beste ist, wenn Du sofort mit Deinen Eltern darüber redest, auch wenn Du es nicht gerne machst.

Billiger wird es kaum werden.

Wende Dich mit der Sache an Deine Erziehungsberechtigten.

Wer sich bei b...box anmelden kann, wenn es diese Seite überhaupt gibt, der kann das auch Mama und Papa beichten ... :D

ich habe mich mal bei der Seite bumsbox angemeldet 

na super, war wohl paar Tage kostenlos und hätte einer Kündigung bedurft. So aber ist ein Abo daraus geworden, das kostet.

ohne deine Eltern kommst da nicht raus, https://flirtseiten-testsieger.com/bumsbox-com-abzocke/