Der Verkäufer ist in der Beweispflicht das Lieferungen und Leistungen getätigt wurden. Kurze Info das Du nichts bestellt hast. Ansonsten lass die drohen oder sonstige Spielchen treiben. Alles außergerichtliche ist Eunuchen Tanz von teilweise nicht mal zuglassenen Inkasso Firmen und Eunuchen Anwälten. Wenn der Mahnbescheid kommt das Feld Widerspruch ankreuzen und an das Mahngericht zurücksenden. Wenn dann die Klage kommt den Anwalt aufsuchen, ansonsten die Füsse still halten und vergessen. Der angebliche Gläubiger ist in der Beweispflicht....

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Ich würde die Sache relativ gelassen sehen. Zum einen da Rechnungen per E-Mail durch Schweizer Unternehmen die gleiche Bedeutung haben in dem Zusammenhang wie Spam E-Mails. Mein Tip als Sachverständiger für Datenschutz, fordere den angeblichen Vertrag an und sehe Dir insbesondere den Weg an über den der angebliche Vertrag geschlossen wurde. Dieser muss eindeutig sein und Dich über alle Dinge aufklären. Dazu zählt auch eine Datenschutzerklärung, diese ist bei dem Unternehmen nicht ausreichend, denn als Schweizer Unternehmen bräuchten die einen EU Datenschutzvertreter, der Dir als Betroffenen ermöglicht Deine Rechte aus dem Datenschutz gegenüber dem Unternehmen wahrzunehmen. Dieser fehlt schon einmal. Ein anderer Punkt ist das hier mit Fake Profilen gearbeitet wird um Personen Geld aus der Tasche zu ziehen. Ein weiterer Punkt sind die AGB, welche durchaus die Möglichkeit bieten den angeblichen Vertrag anzufechten. Als Minderjähriger hätten derartige Verträge auch von Deinen Eltern genehmigt werden müssen, außer Du hast bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht, aber auch dann wäre dieses "Unternehmen" verpflichtet gewesen die Angaben zu prüfen, da es nach Jugendschutzgesetz als Anbieter dazu verpflichtet ist. Alleine das ist ein guter Ansatz um die Sache mit der angeblichen Rechnung ins Wanken zu bringen. Ich würde den Vertrag anzweifeln und Belege verlangen.

Wie gesagt, nicht Bange machen lassen von Inkasso Firmen oder Anwälten, die können viel schreiben und als Schwachblasige Gummilakenschläfer argumentieren. So lange keine gelben Briefe vom Mahngericht kommen, wäre ich da ganz locker und würde denen auch nicht antworten. Ab diesem Zeitpunkt, also wenn ein Mahnbescheid kommt, das Kreuz bei Widerspruch machen und den Mahnbescheid zurücksenden. Dann darf sich das Unternehmen überlegen ob man Dich verklagt und vor Gericht zieht. Ich bin mir sicher das ein solches Unternehmen das absolut nicht möchte, denn man müsste damit rechnen hier zu verlieren und ggf. den Geschäftsführer aus der Schweiz antanzen lassen, wobei dass wohl das letzte ist was man möchte. Sollte es trotzdem dazu kommen, bitte poste unbedingt diesen Termin in allen Foren die sich mit dem Unternehmen beschäftigen www.antispam-ev.de ist zum Beispiel eines der Foren die sich über derartige Infos freuen würden. Ich glaube es gibt da einige Leute die den Geschäftsführer und seine Anwälte da gerne mal treffen würden.....

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Essigwasser ist der einfache Weg. Backpulver geht auch. Ansonsten nimmt gerade Alu aber auch Plastik gerne Gerüche an. Ein einfacher Trick das zu verhindern ist es ein Pfefferminz Kaugummi in die Flasche zu machen und vor Gebrauch wieder zu entfernen.

Der Tote Elefant im Kochgeschirr und der Feldflasche ist leider auch dem Umstand geschuldet, das die Flasche nicht richtig getrocknet wurde.

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