Inkasso meint ich hätte die hauptforderung nicht bezahlt wer ist im Recht?
Hallo . Ein inkaaso meint ich soll mein Wiederspruch zurücknehmen. Weil ich die hauptforderung nicht bezahlt habe.
Tatsächlich habe ich Ihnen Geld überwiesen mit dem Verwendungszweck :13.50 Euro für hauptforderung
Die ist doch bezahlt ich hab es extra in die Überweisung reingeschrieben hab im internet gelesen das man das so machen wollen .
Die können doch nicht sagen wenn ich da hauptforderung reinschreibe das die das geld für die anderen restforderungen nehmen oder?
Die haben mir ein Schreiben geschickt wo ich den Wiederspruch zurückziehen soll .
Das ist doch meine Angelegenheit das geht die doch garnichts an die haben absolut kein Recht mir ein vorausgefülltes Muster für den Wiederspruch zuzuschicken mit meinen Daten geht's noch ?
Wenn Sie so sicher im Recht wären könnten die doch direkt vor Gericht ziehen.
Ich nehme an das das eine Masche ist um an das Geld zu kommen ..
5 Antworten
Wenn du unter der Rubrik "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger Hauptforderung eingetragen hast, dann sollte das Inkassobüro das auch berücksichtigen.Deshalb gibt es diesen Hinweis auf den Verwendungszweck.
Du hast sicher einen Beleg über die Zahlung. Quittung vom Überweisungsträger oder Kontoauszug. Das reicht als Nachweis. Wenn du allerdings keinen Verwendungszweck auf demÜberweisungsträger angegeben hast, wird das Inkassobüro diese Zahlung zunächst mal mit deine Gebühren verrechnen.
sie hätten das gegen die Hauptforderung buchen müssen, das heißt aber nicht dass du die Inkassoforderung nicht zahlen musst. Höhe und wer Gläubiger ist ist da entscheidend.... und ja... die Inkassoforderung ist höher als die Hauptforderung
wenn Du den Kontoauszug darüber noch hast, übersende denen eine Kopie davon und alles ist gut
Tatsächlich habe ich Ihnen Geld überwiesen mit dem Verwendungszweck :13.50 Euro für hauptforderung
Hast Du in der Überweisung auch das korrekte Aktenzeichen genannt?
Gegen was Du Widerspruch eingelegt? Ist damit ein Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid gemeint?
Ein bißchen genauer wäre vorteilhaft ...
Sende denen einen Beleg für Deine Zahlung.
Hab ich noch. Hab ich dem Gericht zukommen lassen. Auf dem Auszug steht dick und fett das das Geld für die hauptforderung ist