Im Ortsgebiet laute Musik bzw Lärm wie schlimm?

1 Antwort

Nicht nur der Musiklärm stört ungemein, auch das unnötige Laufenlassen des Motors ist verdammt störend und kann einem schon mal den Schlaf rauben! :-((

Deshalb gilt folgende Bußgeldregelung hierfür:

Motor unnötig laufen lassen - Bußgeld droht

Alle Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, eine unnötige Belästigung durch Lärm- und Abgase zu verhindern. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von 80 Euro.
Bei Lkw kann das Warmlaufenlassen des Motors technisch notwendig sein. Unnötiges Laufenlassen kann natürlich genauso zu einem Bußgeld führen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung