IHK-Abschlussprüfung nicht bestanden nach verkürzter Ausbildungsdauer? Muss man weiter zum Betrieb?

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Nachgefragt, was ist denn mit dem Ausbildungsbetrieb in der Richtung abgesprochen?

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Abschlussprüfung, d.h. dann, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Gesamtergebnis der Prüfung dem Auszubildenden mitgeteilt worden ist.

Durchaus ist es möglich, die Prüfung zu wiederholen ohne weiterhin in dem Ausbildungsbetrieb tätig zu sein. Spreche die zuständige Mitarbeiterin bei der IHK dazu an.

meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:27

Ausbilungsvertrag geht offiziell bis zum 31.01.2013. Mündl. Prüfung wäre am 15.01.2013 (Ausbildung endet mit der mündl. Prüfung). Ich hätte mich mit einem Handkuss bei meiner Chefin verabschiedet und mir etwas Neues gesucht was mir eher liegt. Mein Ausbildungsbetrieb, weiß noch nicht dass ich die Prüfung verpatzt habe, da ich noch Urlaub habe. Wie gesagt, übernommen worden wäre ich sowieso nicht da ich dem Betrieb schon vor Monaten gesagt habe, dass der Beruf nichts für mich ist. Du kennst dich anscheinend, was meinen speziellen Fall angeht, aus oder?

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helmutgerke  25.11.2012, 05:51
@meecrob

Demnach wurdest du zur Abschlussprüfung (mündliche Prüfung) aufgrund des schriftlichen Ergebnisses nicht zugelassen. Schade, denn im Regelfall kann der Prüfling im Rahmen der Abschlussprüfung seinen Patzer wieder ausgleichen.

Dein Ausbildungsverhältnis endet am 31. Januar 2013, melde dich selber zur nächsten Abschlussprüfung (Sommer 2013) an.

Gehe bitte in den nächsten Tagen mit dem vorliegenden Prüfungsergebnis zur Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) und frage nach, ob es für deinen Beruf Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) gibt. Das ist kostenlose Nachhilfe für Azubis.

Dir ist bekannt, dass du die Prüfung lediglich in den Fächern wiederholen musst, in denen du durchgerauscht bist.

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helmutgerke  25.11.2012, 05:32

Nachtrag

Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.

A) Die Ausbildungszeit wird verlängert

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§21 (3) BBiG).

B) Die Ausbildungszeit wurde nicht verlängert

  • Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt formlos und schriftlich durch den Prüfungsbewerber.

  • Die Kosten der Prüfung (Prüfungsgebühr, Material- bzw. Rohstoffkosten) trägt der Prüfungsteilnehmer selbst.

Fazit; meecrob, deinem angedachten Vorhaben steht nichts im Weg.

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meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:47
@helmutgerke

Lieber Herr Gerke (ich gehe davon aus dass das Ihr Name ist),

ich bedanke mich sehr bei Ihnen! Sie haben mir zur so später Stunde großen Mut gemacht! Sofern ich das nun zur späten Stunde richtig verstehe: Ich selber entscheide also, ob ich nun weiterhin zur meinem Betrieb gehe oder nicht? Ab wann muss ich denn (de jure) nicht mehr zum Betrieb? Wenn die Prüfungsnoten feststehen und ich nachgewiesenermaßen durchgefallen bin oder erst am 31.01.2013, wenn das Ausbildungsverhätnis laut Vertrag endet? Wissen Sie zufällig ob das auch de facto so problemlos machbar ist und die IHK da mitspielt? Gut, ich habe jetzt ja Dank Ihnen den Gesetzesauszug auf den ich mich ja immer berufen kann. Nachteil ist natürlich dass ich kein Ausbildungsgehalt bekomme und wahrscheinlich kein Arbeitslosengeld erhalte (oder?) sowie die Prüfungskosten bezahle. Aber dafür hätte ich genügend Zeit um stressfrei zu lernen! Und das ist mir momentan sehr sehr wichtig.

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helmutgerke  25.11.2012, 05:56
@meecrob

Ausbildungsende letzter Tag im Betrieb = 31.01.2013

IHK darüber informieren und zur Sommerprüfung anmelden.

Zur finanziellen Unterstützung, Arbeitslosengeld und/oder sogenannte ausbildungsbegleitende Hilfen das Arbeitsamt ansprechen.

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helmutgerke  26.11.2012, 14:55
@meecrob

meecrob, bedanke mich für den „Stern“ und wünsche dir auf deinem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute.

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meecrob 
Fragesteller
 26.11.2012, 18:50
@helmutgerke

Sehr lieb! Vielen Dank! Wünsche Ihnen auch alles erdenklich Gute!

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Wende Dich an die IHK. Die wird Dir gegebenenfalls einen anderen Ausbildungsbetrieb vermitteln und Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:05

Es geht darum nicht mehr zu irgendeinem Betrieb zu müssen. Der Betriebswechsel ist vollkommen ausgeschlossen! Der Betrieb ist vom Klima her wunderbar, nur der Job ist einfach die Hölle. Ich möchte einfach das halbe Jahr nutzen, zur Schule zu gehen und mich intensivst auf die Prüfung vorzubereiten!

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electrician  25.11.2012, 05:09
@meecrob Warum lernst Du etwas, worauf Du keinen Bock hast? Wie stellst Du Dir dann Deine Zukunft nach dieser Ausbildung vor?

Das ist der Punkt, an dem ich Dein Problem und auch Deine Frage nicht mehr verstehe.

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meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:12
@electrician

Weil man einfach mal im Leben auch etwas beenden möchte. Was gibt es da nicht zu verstehen? Meine Frage ist doch eindeutig gestellt. Ich will den Gesellenbrief in der Tasche haben und mich dann neu orientieren! Ich bat außerdem um konstruktive Ratschläge und nicht um Belehrungen jeglicher Art!

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Hallo,wenn du eine Prüfung nicht bestanden hast,dann gibt es immer eine Nachprüfung.Sagen wir mal,2 Monate später.Das heisst,nur zur Berufsschule zu gehen ,ist leider nicht.Du musst weiter auch in den Betrib,denn das ist ja der praktische Teil deiner Ausbildung.Du kannst auch deine Ausbildung nicht nur theoretisch beenden.Beides muss sein.Die meisten schaffen es doch auch nach dem 2. Anlauf.Zieh es durch,auch wenn,wie du schreibst,es eine Qual ist.Wenndu da aufgibst,dann wirst du in deinem Leben immer gleich alles aufgeben,was nicht so klappt.Meinst du nicht,das du alles zusammenkneifst und es packst?Auch die schlimmsten Lehrjahre gehen zu Ende,und dann hast du einen Abschluss.Du wirst ja auch älter und wer weiss,wieviele Jahre du warten musst,bis du eine neue Lehrstelle bekommst.Komm,und zeig denen,was du drauf hast.Dannach kannst du machen was du möchtest.Dich beruflich verändern,eine ganz andere Richtung einschlagen usw. Also ,hau rein,du wirst stolz sein,wenn du es geschafft hast und das du nicht gleich ,ohne zu kämpfen,aufgegeben hast. Alles Gute

meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:33

Danke aber ich hatte nie vor aufzugeben! Ich suche nur nach einer besseren Lösung!

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Linojoel  25.11.2012, 10:03
@meecrob

Hallo,das habe ich doch nicht geschrieben.Ich wollte dich animieren,weiter zu machen,was du doch selber willst.Mehr nicht. LG

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Ich denke, dass man nur in den Genuss der verkürzten Ausbildung kommen kann, wenn man die Prüfung auch besteht, somit durchaus weiter zum Betrieb gehen muß, denn dort findet ja der Großteil der Ausbildung statt. Eine sicherlich schöne Überlegung wäre die Übernahme durch einen anderen Betrieb. In beidem Fällen kann Dir die Kammer behilflich sein.

meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:05

Es geht darum nicht mehr zu irgendeinen Betrieb zu müssen. Der Betriebswechsel ist vollkommen ausgeschlossen! Der Betrieb ist vom Klima her wunderbar, nur der Job ist einfach die Hölle. Ich möchte einfach das halbe Jahr nutzen, zur Schule zu gehen und mich intensivst auf die Prüfung vorzubereiten!

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electrician  25.11.2012, 05:08
@meecrob Warum lernst Du etwas, worauf Du keinen Bock hast? Wie stellst Du Dir dann Deine Zukunft nach dieser Ausbildung vor?

Das ist der Punkt, an dem ich Dein Problem und auch Deine Frage nicht mehr verstehe.

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meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 05:11
@electrician

Weil man einfach mal im Leben auch etwas beenden möchte. Was gibt es da nicht zu verstehen? Meine Frage ist doch eindeutig gestellt. Ich will den Gesellenbrief in der Tasche haben und mich dann neu orientieren! Ich bat außerdem um konstruktive Ratschläge und nicht um Belehrungen jeglicher Art!

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Luminol  25.11.2012, 05:48
@meecrob

Ja, Du mußt electrician diese Frage schon zugestehen, ich empfinde sie nicht als Belehrung. Deine Einstellung es zu Ende zu bringen ist gut, aber bis Mai solltest Du das, was Du 2,5 Jahre geschafft hast auch noch schaffen können. Man muß doch wirklich nicht Vollzeit für die Prüfung lernen. Frage doch bitte bei der IHK nach, welche Möglichkeiten es gibt, denn im Hinblick auf die verkürzte Ausbildung ist es ein sehr spezieller Fall.

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Luminol  25.11.2012, 05:53
@meecrob

Wie gedenkst Du Dich denn zu finanzieren in dieser Zeit?

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meecrob 
Fragesteller
 25.11.2012, 20:44
@Luminol

Wird bezahlt meinerseits. Wieso?

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