Ich wurde mit 17 zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt?
Ich wurde mit 17 zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Wo lässt sich das Ganze wiederfinden? Hat die Polizei bei einer Bewerbung nach 8 Jahren noch Zugriff auf diesen Vorfall?
3 Antworten
Beantrage Einsicht in das Bundeszentralregister. Wenn es da noch steht, dann wird es die Polizei sehr wahrscheinlich noch sehen.
Musst mal schauen, wo du das ganze beantragst. Ich habs vor Jahren mal gemacht.
Das ganze wird dann an ein Amtsgericht deiner Wahl geschickt, dort musst du dann einen Termin ausmachen. Der versiegelte Umschlag wird dann vor deinen Augen geöffnet und du kannst es lesen. Notizen darfst du machen, Fotos hingegen nicht. Nach deiner Einsicht wird es auch vor deinen Augen vernichtet.
Also besteht ein kleine Chance 8 Jahre nach der scheisse vlt genommen zu werden ?
Ich habe in der Zeit eine Ausbildung, eine Weiterbildung und ein Studium gemacht nur um eines Tages zur Polizei gehen zu können 😂
Es kommt natürlich auch immer auf die Straftat an. Zu zwei Jahren Bewährung wird man nicht einfach so verurteilt.
Es gibt gewisse Tilgungsfristen... da musst du einfach mal recherchieren, ich denke aber dass das BZR ein guter Anhaltspunkt ist.
Die Recherche stellt sich eher kompliziert da. Die Tilgungsfristen des Bundesamtes verweisen immer nur auf Paragraphen. Werde da leider nicht schlau draus …
Du kannst mir mal die Straftat/en per PN zukommen lassen. Natürlich garantiere ich entsprechende Diskretion
Im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister steht das immer noch.
Du willst doch nicht etwa so dämlich sein und bei der Frage nach früheren Verfahren lügen? Da kannst du noch nach Jahren rausgeschmissen werden und der Beamte Status aberkannt..
Natürlich, das steht im Erziehungsregister. Und du wirst nicht eingestellt, da kannst du dir sicher sein.
Das Erziehungsregister wird mit 24 automatisch gelöscht?!
Wie ja und ? Weg ist weg ? Was wollen die dann dort finden wenn es leer ist ?
Der meint ehrlich, das würde nur dort notiert sein und nicht auch im zentralen staatsanwaltschaftlichen Register..
Dankeschön