ich wurde beim klauen erwischt was jetzt?

3 Antworten

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.

3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.

6. Es wird ein Abdruck der Anzeige an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Genau das habe ich auch gemacht....wollte mal sehen wie das ist.....und dann.....erwischt wegen Nagellack für 5 Mark. Ich musste vor Gericht! Das war so peinlich. Ich hatte immer Angst da kommt einer der mich kennt. Den Stress zu Hause war es auch nicht wert. Und dann musste ich Sozialstunden ableisten. Von wegen Einstellen wegen Geringfügigkeit.....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hausverbot für ein jahr und tierischen ärger