Ein Junge wurde vom Dedektiv beim Klauen erwischt im Edeka?

4 Antworten

Zivilrechtlich sind Schadenersatzforderungen und/oder Hausverbot möglich.

Strafrechtlich liegt ein absolutes Verfahrenshindernis vor. Da passiert nichts.

Der Fall kommt vor die Jugendanwaltschaft/ Jugendamt, sofern EDEKA den Jungen angezeigt hat und die Angelegenheit nicht anders gelöst wurde. Betreffend Strafe hängt dies vom Ausmass der gestohlenen Waren ab. Der Sachschaden wird ja kaum sehr gross sein. Typischerweise drohen ein paar Tage gemeinnützige Arbeit, z.B. in einem Altenheim, vielleicht noch eine Busse dazu. Mitunter wird die Schule des Jungen über den Vorfall schriftlich informiert. Sicher informiert werden die Eltern.

Im Bagatellfall (Kaugummi geklaut etc.) wird es bei einer Verwarnung bleiben.

Eltern und Jugendamt wird informiert und natürlich die Polizei

Es wird nicht viel passieren, weil der Junge eben noch Schuldunfähig ist.