Ich soll eine Freundin aus der Türkei einladen... aber wie?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ok, da bin ich wieder. Warum sich in der türkischen Gemeinde das Wort „Einladung“ etabliert hat, ist mir ein Rätsel. Mit einer simplen Einladung hat das nichts zu tun. Das ist eine „Verpflichtungserklärung“ und heißt auch so. Darin verpflichtest Du dich alle anfallenden Kosten zu tragen. Das bedeutet Verpflegung, Unterkunft, nicht gedeckte Kosten für Krankheit, bei einer Flucht die Kosten für die Suche und Abschiebung (inkl. Flugkosten), etc. Die Verpflichtungserklärung bekommst Du bei der, für Deinen Bereich zuständigen, Ausländerstelle (Kreis- oder Stadtverwaltung). Du mußt persönliche Daten von Dir und dem Besucher angeben, außerdem Dein Einkommen offenlegen, Deine Wohnverhältnisse, Dein Verhältnis zum Besucher und den Grund des Besuchs. Hast Du das gemacht, warst mit den letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Deinem Ausweis und ggf. dem Nachweis der Grundsteuer (bei Eigentum) bei der Behörde, zahlst Du 25 € und bekommst das Teil gestempelt zurück. Das schickst Du dann mit mind. 3 Kopien per Post in die Türkei und die Freundin holt sich einen Termin bei dem, für sie zuständigen, dt. Konsulat und beantragt ein Schengen-Visum (für max. 90 Tage). Ob sie das auch bekommt, entscheidet das Konsulat in der Türkei. Die bestätigte Verpflichtungserklärung ist also noch keine Garantie dafür, daß es später auch ein Visum gibt. Normalerweise mußt Du auch eine Reise-Krankenversicherung für den Besucher nachweisen. Da das aber in Deutschland sehr teuer ist, akzeptieren die Ausländerbehörden es auch, wenn Du angibst, der Besucher macht die Versicherung. In der Türkei ist die deutlich günstiger. Bevor Deine Freundin ins Konsulat geht muß sie einen türk. Paß beantragen (ca. 100 €). Das Visum kostet etwa 60 € und die Krankenversicherung in der Türkei ca. 30 €. Dann steht einem Besuch nichts mehr im Weg. Die Verpflichtungserklärung muß Deine Freundin (neben Paß mit Visum) bei der Einreise dabei haben und sich auch erstmal den Fragen bei der Paßkontrolle stellen. Türken können auch mit legalen Papieren leider nicht einfach mal einreisen. Die Bundespolizei „verhört“ sie bei der Paßkontrolle erstmal. Deine Freundin wird reichlich Geschenke einpacken, sage ihr, daß die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten (Joghurt, Käse etc.) verboten ist. Wenn sie Dir allerdings ein Kilo schmackhafte, schwarze Oliven und eine 2,5 Literflasche gutes türkisches Olivenöl mitbringt, ist das erlaubt. Wenn ansonsten noch Fragen sind -> melden ! Wir verfügen über 10 Jahre Erfahrung zu diesem Thema.

suuusu 
Fragesteller
 03.08.2013, 16:13

was genau ist mit stadtverwaltung gemeint? in hamburg gibt es ja deutlich mehr als eine behörde/verwaltung...

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tomhi  04.08.2013, 00:34
@suuusu

Ich habe gerade mal gegoogelt. Hamburg hat in der Tat neun mögliche "Ausländerstellen". Da ich nicht weiß, wo Du wohnst und welche in der Nähe liegt, würde ich die Abkürzung vorschlagen. Frage einfach hier nach, wer für Dich zuständig ist, wenn Du eine Verpflichtungserklärung brauchst:

Zentrale Ausländerbehörde

Herr Dr. Bushart

Abteilungsleiter

Amsinckstraße 28

20097 Hamburg

040 42839-2290

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Sag ihr, dass sie zu, Konsulat gehen soll und des abklären. Dann soll sie dir sagen was genau du schreiben und ausfüllen musst und dann machst du des und schickst es ihr. Sie kennt sich bestimmt in der Türkei besser aus als du.

suuusu 
Fragesteller
 01.08.2013, 21:27

ihr englisch ist zu schlecht für solche erklärungen :/

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"Einladung" hört sich so einfach und harmlos an. Vor allem solltest du dich mal informieren wie das mit der Krankenversicherung und evtl. einer Bürgschaft ist, denn das Thema kann heikel sein und Geld kosten...

Und ne Bürgschaft übernehmen würde ich jetzt nicht unbedingt.

Die Einladung ist eine Verpflichungserklärung. Mehr dazu später, muß jetzt etwas schlafen.