Ich (Schülerin) und meine Lehrerin haben uns geküsst?

14 Antworten

Hallo Sarah,

vorweg, eins muss dir klar sein. Sie hat einen riesen und gefährlichen Schritt gemacht, wo es kein zurück mehr gibt. Denn sie kann ihre Stelle als Lehrerin verlieren, wenn sie etwas mit einerm Schüler (unisex) anfängt. Somit muss du die Situation von dem Stantpunkt betrachten, das sie es definitiv ernst meint. Dies bedeutet, das du morgen auf jeden Fall mit ihr reden muss und ihr deinen Standpunkt erklären.

Wenn du es ernst meint, müsst ihr euch im klaren sein, das dieses Verhältnis schwierig in der Öffentlichkeit wird. Wollt ihr das? Oder besser gefragt, schafft ihr das? Kino, Schwimmbad, Ausflüge, Zoo usw. ist immer mit einem mulmigen Gefühl gespickt. Ich möchte dir nichts schlecht reden, aber werde dir über alles im klaren denn ein Zurück gibt es nicht.

Ich als Person sehe das so: "Wo die Liebe hinfällt..." und jeder hat ein Recht. Ich glaube 60%+ finden ihren Partner im Job, warum darf das kein Lehrer in seinem Schüler? Natürlich rede ich hier nicht von 10 - 20 Jahren Altersunterschied. Das bei euch ist ok und du bist ja auch fast erwachsen (18).  Hoffentlich siehst du darin nicht nur eine Art "Turtelei" die du aufgrund der "Gefahr" bzw. des besonderen (Autoritätsstatus) entwickelst denn wie bereits erwähnt, es ist ein riesen Schritt von ihr gewesen, was bedeutet das sie ihre Entscheidung getroffen hat.

Gerne antworte ich dir auf evtl. Fragen hier weiter, ansonsten werde dir deiner wahren Gefühle und Situation klar und setz morgen einen Punkt unter das Ganze.

Alles Gute

sarahh2704 
Fragesteller
 30.03.2016, 21:56

Für mich ist das alles hier ziemlich ernst und nicht nur um eine Schwärmerei. Ich hätte sie niemals geküsst, wenn ich sie nicht auch schon geliebt hätte. Und ja, ich liebe diese Frau wirklich. Ich möchte den Rest meines Lebens mit ihr verbringen. Ich bin für mein Alter auch schon wirklich Reif und mit fast 18 kann ich das schon sagen. Ich habe mir auch schon vor dem ganzen hier Gedanken über sowas wie z.b. ins Kino gehen gemacht. Es stimmt, dass es wirklich "gefährlich" wäre. Dürfte ich, wenn sie die Schule nach den Sommerferien wechselt und ich dann 18 bin (ist im gleichem Zeitraum) mit ihr legal eine Beziehung eingehen? Ich möchte einfach nicht unsere Zukunft gefährden..

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Sven8219  30.03.2016, 22:11
@sarahh2704

Dann ist es gut. Lass morgen dein Herz sprechen und sag ihr was du fühlst und vor was du Angst hast. Gemeinsam könnt ihr das schon hinbekommen, aber ihr solltet euch bedeckt halten. Sicher seit ihr dann eigentlich nur bei ihr :(.

Ich bin kein Anwalt, aber sie ist dann ja nicht mehr deine Lehrerein. Somit würde ich das mit "ja" (also einer Beziehung steht nichts mehr im Weg) sagen.

Vermutlich macht sie sich gerade zuhause die gleichen Gedanken. Du muss das Thema realistisch betrachten. Es kann auch sein, das sie es morgen beendet, weil sie mit der Situation nicht klar kommt und Angst um ihren Job hat. Redet, redet, redet. Nur so könnt ihr das Beste für euch ausmachen.

Ich drück euch die Daumen :)

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sarahh2704 
Fragesteller
 30.03.2016, 22:26
@Sven8219

Okay. Ja ich denke sie wird auch diese Nacht genauso ungut schlafen wie ich :D Auf jeden Fall ein ganzes großes Dankeschön an dich! (:

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Wie du selbst geschrieben hast:
Rede mit ihr!
Teile ihr deine Bedenken und Wünsche mit und höre dir ihre an.

Ich denke mal, dass es nicht viel nützrn würde, wenn wir hier jetzt schreiben würden, dass ihr dieses oder jenes machen sollt oder eine Moralpredigt halten. So wie du das geschrieben hast, weisst du das wahrscheinlich alles selber!

Teilt euch wie gesagt morgen bei dem Gespräch gegenseitig mit, wie ihr zu der Sache stehet und versucht einen Weg zu finden, mit dem ihr beide leben könnt!

Ok das is krass... Aber ja miteinander reden ist die beste Lösung und wenn sie dich auch lieben sollte dann würde ixhs auf jeden Fall noch solange geheim halten bis eine Beziehung zws euch nicht mehr verboten ist.

Also wenn Du meinen Rat hören willst:

Stehe nicht der Liebe im Weg - das scheint ja richtig was ernstes zu sein, jedenfalls so wie Du es geschrieben hast - sondern wechsele die Schule oder zumindest die Klasse für die betroffenen Fächer (vielleicht ist es nur eines?). Ja, das wäre ein harter Einschnitt, aber Du willst weder ihre Karriere noch Deine Noten gefährden. Verboten in dem Sinne ist es nicht. Es lässt sich aber nicht damit vereinbaren, dass eine halbwegs objektive Bewertung abgeben muss. Entweder würde Dich die Lehrerin aufgrund von Gefühlen bevorzugen oder könnte im schlimmsten Falle wegen Befangenheit nicht mal mehr ihren normalen Unterricht durchführen.

Und wie lange denkst Du, geht das denn gut? Die Mitschüler werden irgendwann merken, was da los ist. Deswegen würde ich auch einen Schulwechsel in Betracht ziehen. Dann könntet ihr wirklich zusammen sein, privat eben.

Für den Fall, dass sie die Schule zum Sommer verlässt und nicht dort Lehrerin bleibt nachdem sie Referendarin war, wäre das Problem ja schon gelöst. Da müsst ihr "nur" noch etwas durchhalten. Und das ist sicherlich auch in Deinem Interesse, dass das nicht öffentlich wird, sonst macht ihr das einen ordentlich Knick in die Karriere.

sarahh2704 
Fragesteller
 30.03.2016, 22:05

Ich habe sie zurzeit in einem Fach 4 mal die Woche. Das Problem ist,dass ich bereits in Kursen bin und es nur einen Kurs auf dem hohen Niveau gibt, welchen sie unterrichtet. Da gibt es leider keine Alternative. Ich denke auch, dass wir es so vereinbaren müssen, dass wir nicht auf der selben Schule sind nach diesen 3 Monaten, wenn das Schuljahr vorbei ist. Danke! (:

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Spirit528  30.03.2016, 22:06
@sarahh2704

Woah 4 mal die Woche. Das ist nicht wenig. Ich hoffe das geht auch in den 3 Monaten gut.

Mensch ihr seid aber zu beneiden.

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sarahh2704 
Fragesteller
 30.03.2016, 22:27
@Spirit528

Nein, das stimmt :D Ja, aber es sind ja zum Glück bei mir jetzt noch etwas über  1/2 Monate.

wieso denn zu beneiden?:)

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Gugu77  30.03.2016, 23:12

Spirit :
"Verboten in dem Sinne ist es nicht."

Da muss ich korrigieren. Es ist absolut verboten und ein Dienstvergehen..Die Schülerin ist eine Schutzbefohlene. Wenn die Schülerin nicht von der Referendarin unterrichtet wird und Parallelkurse besucht, bleibt sie dennoch Schutzbefohlene.

Es greift der StGB 174 und das Beamtenrecht. Das Verhalten ist für eine Referendarin (Beamte auf Probe) harter Tobak- falls die Geschichte so stimmt. Befangenheit wäre beim Öffentlich werden da geringste Problem ...

Ich kann mir erntshaft nicht vorstellen, dass eine Referendarin so dumm ist, auch wenn ich den romantischen Antworten hier nicht abgeneigt bin.








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Spirit528  30.03.2016, 23:35
@Gugu77

Mit keinem Wort wurden hier sexuelle Handlungen erwähnt.
Eine Liebesbeziehung ist demnach nicht verboten bzw. strafbar.

Was das Beamtenrecht dazu sagt, weiß ich nicht.

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Spirit528  30.03.2016, 23:44
@Spirit528

Und da sarahh2704 über 16 ist wären sogar sexuelle Handlungen nicht strafbar. Denn §174 (1) 1. trifft nicht mehr zu (dort steht "an einer Person unter sechzehn Jahren"). und 3. ist nicht auf Bildungsverhältnisse anwendbar. Daher bleibt nur §174 (1) 2. und dort heißt es

(Wer sexuelle Handlungen)

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit 

(vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt...)

Von Missbrauch kann aber nicht die Rede sein, wenn beide einvernehmlich handeln. Ein Missbrauch wäre es beispielsweise, wenn die Lehrerin dies als Bedingung für gute Noten setzen würde. Und nur dann trifft dieses Gesetz zu. Nicht, dass ich Anwalt wäre, aber ich habe mir die Mühe gemacht und den Gesetzestext genau gelesen.

Dieser eine Nebensatz hat es in sich.

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Spirit528  30.03.2016, 23:47
@Spirit528

Auch §174 (2) 2. trifft nur zu, wenn die Lehrerin ihre Funktion als Lehrerin ausnutzen würde, um etwaige Handlungen zu erpressen indem sie sie z.B. als Bedingungen für gute Noten oder als Schutz vor schlechten Notzen setzt.

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Gugu77  31.03.2016, 20:11
@Spirit528

Hallo nochmal!

Ja, du hast Recht in Bezug auf das Strafrecht und den konkreten Fall.

Ich wundere mich trotzdem über die Referendarin und bin deshalb skeptisch gegenüber der Geschichte. Sie hat die Schülerin im Schulgebäude geküsst und das so kurz vor dem 2.Staatsexamen... 

Nochmal zu privaten Beziehungen.Worauf ich hinaus wollte, ist die Tatsache, dass es außerhalb des Strafgesetzes Grenzen gibt, die im Beamtenverhältnis liegen. Es gibt die  Dienstordnung  und das Landesbeamtesgesetz des jeweiligen Landes, in der die Pflichten eines Lehrers aufgeführt werden - sie gelten auch für Beamte aus Widerruf und Angestellte.

Es gibt da ebenso einen allgemeinverbindlichen Wertekodex bzw. Verhaltenskodex hinsichtlich privater Beziehungen zu Schülern.

Ein Verbot von Beziehungen zu Schülern wird damit begründet, dass ein Abhängigkeitsverhältnis  zw. Schutzbefohlenen und Lehrern vorliegt. Um eine Ausnutzung dieses Verhältnisses zu vermeiden oder (den Anschein zu erwecken, dies wäre so), soll eine Bez. zum Schüler nur dienstlich stattfinden. Auch soll vermieden werden, dass der Ruf des Berufsbildes beschädigt wird, . So kenne ich es jedenfalls.

Das wird sicherlich  im Fall einer Anzeige einzeln geprüft und der Dienstherr entscheidet im Einzefall, in wieweit ein Dienstvergehen vorliegt.

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