Ich möchte zwei Parteien wählen. Welcher Partei soll ich meine Erststimme geben und welcher meine Zweitstimme?
Für die Bundestagswahl habe ich zwei Parteien im Auge, die ich wählen möchte. Eine davon (Partei A) ist eine größere Partei und die andere (Partei B) eine kleinere Partei, die dementsprechend noch nicht im Bundestag vertreten ist. Meine Frage ist nun, ob ich mit meiner Erst-/Zweitstimme eher Partei A oder Partei B wählen sollte.
Auf der einen Seite würde dank Mehrheitsprinzip der/die Abgeordnete aus Partei B in meinem Wahlkreis wahrscheinlich sowieso nicht gewinnen, weshalb die Zweitstimme vielleicht sinnvoller wäre. Andererseits fände ich es auch gut, Partei A meine Zweitstimme zu geben, um andere Parteien, mit denen ich nicht übereinstimme, aus dem Bundestag zu "verdrängen".
Was würdet ihr für sinnvoller halten?
Dankeschön!
1 Antwort
Du kannst nicht zwei Parteien Deine Stimmen geben.
Mit der Erststimme wählst Du einen Abgeordneten direkt. Ob der aber ins Parlament kommt, ist von den Zweitstimmenergebnissen abhängig.
Du wählst also nur mit der Zweitstimme eine Partei. Die Erststimme ist für eine konkrete Person.
Ich habe gelesen, dass die Regelung mit den Überhangmandaten abgeschafft wurde und 2023 die sog. "Zweitstimmendeckung" beschlossen wurde, somit per Erststimme gewählte Abgeordnete nur Sitze bekommen, insofern sich das mit dem Zweitstimmenergebnis deckt.
Könnte also sein, dass per Erststimme gewählte trotzdem keinen Sitz bekommen, wenn es nicht genug Zweitstimmen gab. Dann fallen die weg, die in ihrem Wahlkreis mit dem geringsten Stimmenanteil gewonnen haben.
Mir selbst ist aktuell unklar, welche Parteien überhaupt mit der Erststimme wählbar sind? Etwa nur die, die einen Kanzlerkandidaten stellen?
Ja, ich kann nicht per se zwei Parteien direkt wählen. Ich könnte aber zum Beispiel einen Abgeordneten der SPD wählen und meine Zweitstimme an die CDU geben und hätte de facto zwei Parteien meine Stimme gegeben.
Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass ein gewählter Abgeordneter immer einen Sitz bekommt, unabhängig vom Zweistimmenanteil und dass Überhangmandate entstehen, falls durch die Erststimme eine Partei mehr Sitze bekommen würde, als ihm eigentlich durch die Zweitstimme zustünde.