Erststimme und Zweitstimme
Hi! Habe ich es so richtig verstanden? Also mit der Erststimme man Kandidat x aus seinem Wahlkreis in den Bundestag. So wird sichergestellt, dass auch jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, also 299 Leute/Wahlkreise. Die andere Hälfte (also die Zweitstimme), da werden die Kandidaten von einer Partei bestimmt und je mehr Anteil die Partei hat, desto mehr Leute (1% entspricht etwa 3 Personen glaube ich) aus dieser Rangliste (der Partei) treten in den Bundestag ein und belegen dann die restlichen 299 Sitze. Aber auch nur wenn die Partei mindestens 5% kriegt (also etwa 15 Leute schätze ich mal) Also stimmt es, dass die Erststimme komplett unabhängig von der Zweitstimme ist? Danke.
3 Antworten
korrekt
Komisch, diese Lehrvideo der bpv sagt, dass die Zweitstimme über alle 608 Plätze und nicht über die anderen 299 Plätze bestimmt.
Heii,
ja das ist alles so richitg hier noch mal meine worte:
mit der erst Stimme wählt man einen Direktmandaten aus seinem Wahlkreis (Prinzip der Mehrheitswahl d.h. wer die einfache Mehrheit hat gewinnt).
mit der Zweitstimme wählt man eine Partei (Prinzip der Verhältniswahl) diese Partei bekommt anteilmäßig der gewählten Stimme Sitze im Bundestag.
Die politisch wichtiger Stimme ist die Zweitstimme.
Eine Wahl ist unmittelbar, allgemein, frei, gleich und geheim.
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Das heißt es gibt 598 Stize im Bundestag. Dieses Jahr wird es aber ca. 630 geben, damit jede Partei genau ihren Anteil bekommt.
Damit eine Partei im Bundestag ist muss sie min. 5% haben (was der FDP dieses mal nicht geglückt ist)
...wir haben heute eine LK in Sozialkunde darüber geschrieben...und ja es hat mich auch bissel sehr interessiert :)
LG
Zum Einen werden 299 Sitze über die Erststimme mit der relativen Mehrheit vergeben. Es gewinnt, der mit den meisten Stimmen innerhalb eines Wahlkreises. Zum Anderen 299 aber die Zweitstimme. Wenn eine Partei 10% bekommt kann sie 29,9 also 30 Abgeordnete in den Bundestag schicken. Mehr als 598 Sitze kommen dann zustande, wenn eine Partei mehr Erststimmen bekommt, als ihr Sitze nach Zweitstimmen zustehen. Sie erhält dann Überhangsmandate und um andere Parteien nicht zu benachteiligen bekommen diese Ausgleichsmandate.
Hoffe ich konnte dir die Verwirrung nehmen!!!