Ich möchte ein snackautomat aufstellen was brauche ich alles dafür muss ich das anmelden oder gewerbe machen und wenn was braucht man alles dafür?

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass Du minderjährig bist, richtig?

Also gut:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du brauchst eine Genehmigung des Grundstückeigentümers

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar           

Viel Erfolg!

 

Interessant7 
Fragesteller
 05.09.2023, 23:31

Ich bin nicht minderjährig. Ich mache ein Ausbildung bin in den zweiten Lehrjahr und ich möchte das als nebenbei machen. Muss mein Betrieb davon wissen oder kann man das auch sein lassen. Und diese Business Plan muss ich das Finanzamt vorlegen?

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M111evo  05.09.2023, 23:35
@Interessant7

Dein Betrieb muss nur davon wissen, wenn Du ihm gegenüber als Konkurrent auftreten würdest, und ein Gewerbe musst Du natürlich anmelden.

Und den Businessplan musst Du nur als Minderjähriger vorlegen, ich dachte, das wäre klar.

Tipp:
Besuch unbedingt das Existenzgründerseminar, sonst geht das nämlich schief.

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Snackautomaten unterliegen wie auch Verkaufsstände dem Baurecht.

Sofern der Automat an einem öffentlichen Ort aufgestellt werden soll, brauchst du zwingend eine baurechtliche Genehmigung

(Selbst wenn man das Gerät auf einem Privatgrundstück aufstellen will, unterliegt das dem Baurrecht und muss der Landesbauordnung entsprechen.)

Snacks fallen in den Bereich der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Die solltest du dir ebenfalls genau ansehen.

Interessant7 
Fragesteller
 06.09.2023, 00:06

wenn ich das auf dem öffentlichen Straßen stellen würde muss ich das von Bürgeramt oder Baurecht genehmigen?

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Xandros0506  06.09.2023, 00:10
@Interessant7

Für die baurechtliche Genehmigung ist das Landesbauamt zuständig.

Für den Aufstellungsort hingegen die dafür zuständige Gemeindeverwaltung. Da sind also mehrere Behörden beteiligt.

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