Ich M 15 will bei meiner Freundin übernachten?
Meine Frage ist können mor Meine Eltern mit fast 16 verbieten bei meiner Freundin zu übernachten
Freundin übernachten
2 Antworten
Jein.
Sie können es dir zwar nicht verbieten, aber die Eltern deiner Freundin brauchen gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 StGB die Erlaubnis deiner Eltern!
Andernfalls machen sich die Gastgeber (müssen ja nicht die Eltern der Freundin sein - Lieblingstante, Freund mit sturmfreier Bude, etc. betrifft das auch) wg. "Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger" strafbar.
Das gilt, bis Du 16 bist. Und sollte deine Freundin eine eigene Wohnung haben: Direkt Betroffene dürfen gegenseitig ihrer Sexualität "fördern", wie sie lustig sind. Weder Du noch deine Freundin sind von diesem Gesetz betroffen!
Hintergrund: Ab 14 ist man in Deutschland sexuell selbstbestimmt! D.h., die Eltern dürfen ab da ihren Kindern Sex nicht mehr verbieten, und intime Beziehungen grundsätzlich ebenfalls nicht.
Aber der Gesetzgeber möchte, dass die Eltern diese neue Freiheit diesbezügl. erstmal immer noch ein wenig kontrollieren dürfen, wenn schon ein Verbot grundsätzlich nicht mehr möglich ist. "Fördern" dürfen sie (und eben nur sie) aber immer noch.
Ab 16 hingegen entfällt das, und sie dürfen es dir ohnehin nicht verbieten (und jeder darf "fördern"). Der Gesetzgeber schützt ausdrücklich die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher auch und gerade vor übergriffigen Eltern (für die Rechtsgrundlagen dafür, bzw. wann ein elterliches Eingreifen ausnahmsweise doch erlaubt bzw. sogar geboten ist, siehe hier).
Generell sollte dann aber auch klar sein: Die Übernachtungen dürfen nicht zulasten der Schule oder etwaiger üblicher Pflichten im Familienhaushalt gehen.
D.h., mal am Wochenende ist okay, jeden Tag der Woche natürlich nicht (das würde auch das Aufenhaltsbestimmungsrecht der Eltern tangieren, das sie grundsätzlich bis 18 haben, und den Lebensmittelpunkt bestimmt - also wo man wohnt).
Andererseits ist in den Schulferien dann auch mal ein längerer Zeitraum möglich. So wenig wie man durch ein paar Wochen Urlaub in Frankreich seinen Lebensmittelpunkt ändert, so wenig ändert man ihn durch "Urlaub" bei der Freundin. ;-)
Also viel Glück euch beiden! :-)
Ja können sie. Sie sind die Erziehungsberechtigten und können dir bis zur Volljährigkeit vorschreiben wo du die Nacht verbringst, in diesem Falle zuhause. Ab deinem 18. Lebensjahr kannst du dann selber entscheiden, wo du die Nacht verbringst.
Also grundsätzlich ist das zumindest ab 16 gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht so.
Ich bin zu faul nachzuschlagen, aber das gilt AFAIR schon seit langer Zeit (ich glaube, seit der großen Sexualstrafrechtsreform Ende der 1960er Jahre, als u.a. auch die Homosexualität entkriminalisiert wurde).
2000 wurde dann auch noch das Erziehungsrecht grundlegend reformiert. Da wurden Ziele wie Grenzen elterlicher Erziehung modernisiert und vor allem verbindlich niedergeschrieben.
Seitdem ist das "Kindeswohl" die oberste Maxime im Erziehungsrecht, und nicht mehr das "Wohlgefühl der Eltern".
Und BTW: Seitdem haben wir auch keine "Erziehungsberechtigten" mehr, sondern "Sorgeberechtigte". Die Änderung ist also nicht "Optik", sondern "Programm".