Ich habe Urlaub! Muss ich zur Mitarbeiterbersammlung?
Ich habe Urlaub! Schon am 1 U-Tag habe ich 5 Anrufe von der Arbeit bekommen. Wo ist das ? Wie geht das? Also völlig sinnlos. Nun kam ein Anruf das Morgen um 13 Uhr eine Mitarbeiterversammlung ist - wo ich erscheinen soll um Sachen zu klären... es wäre ja höchstens eine Stunde und ich soll vorbeikommen... Ich wollte eigentlich wegfahren - Was mache ich nun?
Urlaub ist doch eigentlich Urlaub! Wenn ich dann morgen hingehe und all meine Reisepläne über den Haufen haue ist mein Urlaub futsch
Ist das rechtens- mich währrend des Urlaubs in den Betrieb zu rufen? Wenn ja gilt das dann trotztem als Urlaubstag?
Wie würdet ihr euch verhalten?
13 Antworten
Der Grundsatz lautet, dass einmal gewährter Urlaub nicht wieder zurückgenommen werden kann. In Ausnahme- und/oder Notfällen kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer aus dem zurückrufen. Er hat dann allerdings sämtliche entstehenden Kosten (z.B. Storno) zu übernehmen. Die terminliche Planung ist ja schon voll vorm Ar*ch, wenn mit deiner Anwesenheit für die Versammlung gerechnet wird und du dich im Urlaub befindest. Im Umkehrschluss ist das auch alles Arbeitszeit, denn Urlaub ist bezahlte Freizeit, in der man sich auch nicht zur Arbeitsleistung bereit halten muss.
Was für eine zentrale Position hast Du in Deinem Betrieb???
Wenn Du eine Führungskraft bist, ist es noch relativ normal, daß man bei wichtigen Entscheidungen, die plötzlich anstehen könnten, gefragt wird (und ja auch gefragt werden möchte). - Der Urlaubstag wird dann natürlich auch ausgeglichen...
Wenn Du aber nicht zur Führungsebene gehörst, sollte man Dich in Deinem Urlaub auch in Ruhe lassen können. - Aber offenbar hast Du keine "ordentliche" Übergabe Deiner Arbeit vor dem Urlaub gemacht. Sonst hätte man Dich ja auch nicht am ersten Urlaubstag laufend anrufen müssen...
Wenn Du die Übergabe ordentlich gemacht hast, würde ich an Deiner Stelle die Anrufe im Urlaub einfach ignorieren.
Notfalls würde ich mir - damit mich Freunde anrufen können - sogar ein zweites (prepaid) Handy zulegen...
Ach ja: die Tagesordnung der Mitarbeiterversammlung würde mich durchaus interessieren...
Und wenn sich dann herausstellen sollte, daß sie auch für mich von Bedeutung sein sollte, würde ich mit dem Chef sprechen, wie man das dann wohl mit dem entgangenen Urlaubstag regeln könnte...
Rechtens ist es nicht, nein, man sollte dir den Urlaubstag erstatten. Die Frage ist ja, ob du ans Telefon gehen musst und ob du wirkich unabkömmlich auf der Versammlung bist
Dir wurde Dein Urlaub genehmigt und damit basta. Wärst Du gestern schon weggeflogen, hätten sie Dich auch nicht erreichen können und könntest Du morgen auch nicht auf der Versammlung erscheinen.
Am besten in Zukunft das Telefon ausschalten. Niemand ist so unabkömmlich, dass man ihn ständig anrufen muss, v. a. nicht wegen Lappalien.
Mach Deinem Betrieb klar, daß Du den morgigen Tag und überhaupt Deinen gesamten Urlaub verplant hast und nicht erscheinen wirst.
Wenn Du nicht jetzt ein Zeichen setzt, dann probieren die das immer wieder.
Doch doch eine Übergabe ist erfolgt - sogar sehr gründlich , deshalb ärgern mich die anrufe ja umso mehr! Wir sind zu dritt für den Bereich zuständig ( ich bin halt immer die, welche den , nennen wir es KRIMS KRAMS, ringsherum auch noch erledigt) und das fällt den anderen nun auf die Füße, aber Notfalls lassen Sie es halt liegen - wie so oft- und ich mach das nach meinem Urlaub. - Danke für deinen Kommentar!LG