Ich habe jemanden abgezogen - Was tun?
Diese Geschichte basiert auf einer wahren Begebenheit; mein Freund hat jemanden genauso abgezogen; nur jetzt aus der Ich-Perspektive erzählt; also ich spiele jetzt sozusagen meinen Freund. Also, nehmen wir an, ich behaupte in dem Spiel "Hay Day" , dass ich einen Hack habe. Jemand glaubt mir das, und interessiert sich dafür. Ich kontaktiere ihn auf Skype, TeamSpeak, Facebook und WhatsApp. Ich sage ihm, dass ich ihm einen Link gebe, wenn er mir eine 25€ iTunes Karte kauft und mir dessen Code gibt. Er macht das, gibt mir den Code der Karte und ich gib ihm diesen Link hier: http://www.boombeachhacks.net/ Dabei kann man das Spiel gar nicht hacken. Also das ist sozusagen eine Fake-Seite, das funktioniert gar nicht. Er sagt dann zu mir über die sozialen Netzwerke, dass ich ihn verarscht hätte und er die IP-Adresse meines PCs hätte und er wüsste, wo ich wohne. Ist das geblufft oder nicht? Also kann man das vielleicht von irgendeinem sozialen Netzwerk herausfinden? Und: Kann er mich deswegen anzeigen, dass ich ihn abgezogen habe? Kann es sein, dass ich oder meine Eltern eine Strafe zu befürchten haben? Ich weiß, ich mache mir vielleicht zu viel Sorgen, aber ich habe echt keine Ahnung, wie es da mit den Gesetzen aussieht...
Freue mich sehr über Antworten LG ProModdy
7 Antworten
Natürlich kann der Betrogene Anzeige gegen dich erstatten. Das Internet ist keine rechtsfreie Zone mehr! Du hast die Leistung für die er bezahlt hat nicht erbracht und es auch nie vorgehabt, das ist Betrug. Praktischerweise hat er deine Handynummer, damit kann sich die Polizei den Umweg über den Internetanbieter sparen, um dich ausfindig zu machen.
Da sich wegen 25€ jedoch kaum ein Staatsanwalt ein Bein rausreißen wird, wird die Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, seitens der Staatsanwaltschaft passiert also nichts. Ob die Person dann zivilrechtlich gegen dich vorgeht sei auch dahingestellt, da es riskant ist wegen so geringer Beträge einen Anwalt zu bezahlen, wenn du letztendlich möglicherweise kein Geld hast.
Er kann aufjedenfall zu seinen Anwalt gehen mit den Nickname deines Freundes und Portal. Der Anwalt wird dann anzeige wegen Betrug erstatten würde ich vermuten. Wenn der Freund nicht voll jährig ist aber das 14.Lebensjahr überwunden hat mit der Strafe rechen wenn natürlich die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das muss allerdings nicht passieren. Aber wenn kann eine Strafe auf ihn zu kommen. Aber Das Opfer kann keine IP adresse mit Adresse ermitteln das kann nur die Staatsanwaltschaft.
Gruß Felix
Dann passiert rechtlich nicht all zu viel . Im besten Fall gibt der Typ die 25 Euro einfach zurück
Wenn er 13 ist wird das zu 90% eingestellt. Aber zu 100% kann ich das nicht sagen. Da ich auf denn gericht arbeite kann ich sagen das es wahrscheinlich kein verfahren geben wird
Du hast einen Betrug begangen und dich damit strafbar gemacht. Natürlich reicht den Ermittlungsbehörden gegebenenfalls die IP aus, um dich dingfest zu machen. Als rechtskräftig abgeurteilter Betrüger droht dir selbstverständlich eine Strafe, deren konkrete Höhe aber von weiteren Aspekten abhängig ist, die hier niemand überblicken kann.
Deinen Eltern droht wiederum keine Strafe. Allenfalls könnte man ihnen das Sorgerecht für dich entziehen, wenn sie mit deiner Erziehung überfordert sein sollten. Dann kämest du in ein Heim oder eine Pflegefamilie.
Biete dem Geschädigten an, ihm den Schaden zu erstezen und bitte ihn um Entschuldigung. Vielleicht zeigt er dich dann nicht an...
Also so richtig nett war das ja nicht von deinem Freund. Aber zu befürchten hat er kaum etwas: Wer anhand der IP Adresse einen Rechner ermitteln will, der muss technisch sehr fit sein - und solche Kenner fallen nicht auf diese Abhocke rein! Wenn dein Freund das also nur einmal gemacht hat, ist mein Rat, dass er es künftig einfach sein lässt. Wenn er es häufig getan hat, kann er halt mal an Jemanden kommen, der ihn identifiziert und das könnte dann unangenehm werden.
Illegal ja, aber ich bin mir ziemlich sicher dass er seine IP nicht hat. Und wenn er sie hätte könnte er nur einen sehr ungenauen Standort ermitteln. Laut IP lebe ich 15 Kilometer von meinem tatsächlichem Standort entfernt...
Mein Freund ist gerade 13, also? Jemand anderes meinte, dass ein Staatsanwalt wegen 25€ das Verfahren einstellen würde. Meinst du, das ist sicher?