Er kann aufjedenfall zu seinen Anwalt gehen mit den Nickname deines Freundes und Portal. Der Anwalt wird dann anzeige wegen Betrug erstatten würde ich vermuten. Wenn der Freund nicht voll jährig ist aber das 14.Lebensjahr überwunden hat mit der Strafe rechen wenn natürlich die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das muss allerdings nicht passieren. Aber wenn kann eine Strafe auf ihn zu kommen. Aber Das Opfer kann keine IP adresse mit Adresse ermitteln das kann nur die Staatsanwaltschaft.

Gruß Felix

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Theoretisch dürfte das kein Problem darstellen. Wir arbeiten mit viele Tablets drausen auch bei solchen temperaturen. Allerdings haben wir keine Lenovo tablets. Aber die müssten sich da alle gleich verhalten bei solchen witterungsbedingungen. Müsste sonst wenn es nicht geht auch irgendwo stehen. Mit ein modernen handy passiert da ja auch nichts.

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