Ich habe im Text etwas mit Wallah geschworen aber es im Kopf anders gemeint, bin ich nun In Schwierigkeiten?
Hallo, Hiiii! Ich komme direkt zur Sache. Ich schrieb einem Kontakt einmal, dass wir morgen, wallah, sogar hingehen (zu einem Laden), weil wir an dem Tag nicht gehen konnten, erstmal. Dann aber konnten wir an dem Tag gehen, und nun heute sagt die Person, wir müssten wieder zum Laden, aber ich habe mein Wallah so nicht gemeint gehabt. Es war daraufhin bezogen, dass wenn wir heute nicht gehen, gehen wir wallah morgen, aber wir gingen ja doch, also müssen wir wieder....?
2 Antworten
Frage:
Ich schwor meinem Scheich auf etwas anderes, als das, was ich beabsichtigte, was ist das Urteil? Und möge Allah euch reichlich belohnen.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:
Der Grundsatz bei einem Eid ist, dass er auf der Absicht des Schwörenden beruht, es sei denn, derjenige, dem gegenüber geschworen wird, hat einen Anspruch auf die Rechte anderer, Ibn Qudāmah sagte in Al-Mughnī: Die Grundlage des Eides liegt in der Absicht des Schwörenden, wenn er also mit seinem Eid etwas beabsichtigt, was er sprachlich tragen kann, so wird sein Eid darauf bezogen, egal ob das, was er beabsichtigte, mit dem äußeren Wortlaut übereinstimmt oder ihm widerspricht. Zitat Ende.
Daher, wenn die Absicht war, dass du deinem Scheich äußerlich auf etwas geschworen hast, und du etwas anderes beabsichtigtest als das, worauf du deinem Scheich geschworen hast, dann giltst du nicht als Eidebrüchiger, und du bist zu nichts verpflichtet, und dies fällt unter die Kategorie der erlaubten Tawriyah und Maʿārīd (doppeldeutige Aussagen), und darin liegt eine Möglichkeit, von der Lüge Abstand zu nehmen, und ihre Bedeutung ist, dass das Wort zwei Bedeutungen hat: Eine nahe, die der Angesprochene versteht, und eine entfernte, die der Sprecher oder Schwörende beabsichtigt, aber wenn dir ein Eid abverlangt wurde, das heißt, du wurdest gebeten, auf eine Sache zu schwören, die das Recht eines anderen betrifft, so ist die vorherrschende Meinung, dass der Eid in diesem Fall auf der Absicht desjenigen beruht, der den Eid abverlangt, und somit nützt dir die Tawriyah nichts. Siehe die Fatwas (Fatwa) Nr.: 7100, und Nr.: 78710.
Und siehe für die Einzelheiten der Frage unsere Fatwa (Fatwa) Nr.: 159031, mit dem Titel: Der Eid zwischen seiner Gültigkeit gemäß der Niyyah (Absicht) des Schwörenden und der Niyyah (Absicht) desjenigen, demgegenüber geschworen wird.
Und Allah weiß es am besten. [1]
Schwüre sind so einzuhalten wie sie gesprochen oder geschrieben wurden, nicht so wie du in deinen Gedanken meinst.
Eventuell beim nächsten Mal vorher nachdenken und den Satz richtig formulieren.