Ich habe eine Frage zum Beruf Alltagsbegleiter/Fachkraft für Betreuung :)

3 Antworten

zuerst würde ich einen richtigen Beruf erlernen ..... "Alltagsbegleiter" ist eher eine Fortbildung die man auf einen vorhandenen Beruf - zum Beispiel wenn man schon in der Pflege gearbeitet hat - erlernen kann. Ich denke du bist zu jung für diese Ausbildung.

Aber erkündige dich beim Arbeitsamt .... TÜV Rheinland hat solche Kurse angeboten...

Erst einmal: es gibt KEINE Betreuungsfachkraft. Wer diese 87b/45a "Qualifizierung " hinter sich gebracht hat, hat EINE Berufsausbildung genossen. Es ist eine Hilfskraft und wird dementsprechend bezahlt. Da die Betreuungskräfte nach § 87b und oder 45a SGB XI Hilfskräfte sind, wirst du mit maximal 10-11€/h rechnen können Das Betreuungsgeld ist keine Barauszahlung ( Siehe 45 GB XI) sondern eine Erstattungsleistung und kann nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Üblicherweise muss der PD die Rechnung an den pflegebedürftigen stellen, der zahlt an den PD. Der Pflegebedürftige reicht dann die Rechnung des PD's an die Kasse zur Rückerstattung ein. Du könntest deine Leistungen nur privat in Rechnung stellen, es sei denn du hast eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Kassen abgeschlossen. Aber bedenke bitte: kaum 5 % der Pflegebedürftigen nehmen Betreuungsleistungen in Anspruch und du müsstest mind. 20-25€ die Stunde verlangen, denn du hast alle Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und deine Betriebskosten selbst zu tragen. Mein Tipp, lass die Finger davon, das wird ein Tod geborenes Kind.

Es ist bestimmt nicht der Job bei dem du sehr viel Aufstiegschancen haben wirst. Es ist auch eine harte körperliche Arbeit. Du kannst natürlich immer in der Verwaltung aufsteigen, aber da gibt es eben nur wenig Plätze und wenn du das nicht gelernt hast, dann werden andere dafür eventuell besser geeignet sein.

Wenn dir die Arbeit Spaß macht, dann ist das ok. Aber vergiss nicht, dass du dann für dein ganzes Arbeitsleben (40-50 Jahre) das selbe machen wirst.