Ich bin verliebt in meinen Cousin 3.Grades. Was kann ich tun?

15 Antworten

Nein,laut Koran darf man das nicht!

Sura An-Nisa 4.22 And do not marry those [women] whom your fathers married, except what has already occurred. Indeed, it was an immorality and hateful [to Allah ] and was evil as a way.

Sura An-Nisa 4.23 Prohibited to you [for marriage] are your mothers, your daughters, your sisters, your father's sisters, your mother's sisters, your brother's daughters, your sister's daughters, your [milk] mothers who nursed you, your sisters through nursing, your wives' mothers, and your step-daughters under your guardianship [born] of your wives unto whom you have gone in. But if you have not gone in unto them, there is no sin upon you. And [also prohibited are] the wives of your sons who are from your [own] loins, and that you take [in marriage] two sisters simultaneously, except for what has already occurred. Indeed, Allah is ever Forgiving and Merciful.

Sura Al-'Aĥzĝb 33.50 O Prophet, indeed We have made lawful to you your wives to whom you have given their due compensation and those your right hand possesses from what Allah has returned to you [of captives] and the daughters of your paternal uncles and the daughters of your paternal aunts and the daughters of your maternal uncles and the daughters of your maternal aunts who emigrated with you and a believing woman if she gives herself to the Prophet [and] if the Prophet wishes to marry her, [this is] only for you, excluding the [other] believers. We certainly know what We have made obligatory upon them concerning their wives and those their right hands possess, [but this is for you] in order that there will be upon you no discomfort. And ever is Allah Forgiving and Merciful.

Fazit: Der Prophet Mohammed durfte das und nicht die anderen Gläubigen - steht klipp und klar da im Koran!! Warum es trotzdem einige Muslime (ich bin selber eine) ist mir nicht klar! Ich habe schon viele gefragt aber alle finden immer eine Ausrede..

Allah hat sich schon was dabei gedacht,sonst wäre das Risiko bei blutsverwandten Paaren einer Erbkrankheit oder Behinderung nicht so gross!!! Wer es nicht versteht soll die Suren auf Deutsch oder arabisch suchen,ich fand es nicht so auf die schnelle!

Nur Geschwister und Eltern sind verboten (sinnvoll wie ich finde) und bei cousins ist das egal es sei denn du willst mal irgendwann Kinder von nem Cousin/Cousine dann steigt die Wahrscheinlichkeit eines behinderten Kindes leicht wobei beim 3. Grad kein echter Grund zur Sorge besteht.

Bei 3. Grad ist sogar rechtlich eine Beziehung erlaubt.

Da hast du dich verhört.

Nur Verwandte ersten Grades dürfen nichts miteinander haben.

Cousin und Cousine sind schon zweiten Grades. Oder bei dir sogar dritten Grades. Da ist es erlaubt.

Eine Verwandtenheirat ist eine Eheschließung unter Blutsverwandten. Die Nähe bzw. der Grad der Verwandtschaft ist dabei biologisch eindeutig aus der gemeinsamen Abstammung bestimmbar. Katholisches Eherecht: Für nahe Verwandte (bis Cousins 1. Grades) gab es und gibt es das kirchliche Verbot der Eheschließung (vgl. can 1091 CIC). Für bestimmte Verwandtschaftsgrade (z.B. für Cousin-Cousine) kann es von der Kirche durch einen Dispens (Sondergenehmigung) aufgehoben werden. Bis 1917 verbot die Katholische Kirche Ehen bis einschließlich Cousin und Cousine 3. Grades. Spanische Bourbonen, die sich wie ihre Vorgänger vom Papst „Katholische Könige“ nennen ließen, praktizierten mit dem Segen der Kirche Erstvetter- und Onkel-Nichtenheirat gleich mehrfach und in aufeinanderfolgenden Generationen.

Islam: Die Heirat unter Verwandten ist im Islam gestattet, mit Ausnahme der in der vierten Sure Die Frauen (an-Nisāʾ) genannten Beziehungen:

„Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits oder mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, eure Nährschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden (und) von (denen von) euren Frauen (stammen), zu denen ihr (bereits) eingegangen seid, - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, ist es für euch keine Sünde (solche Stieftöchter zu heiraten) - und (verboten sind euch) die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne. Auch (ist es euch verboten) zwei Schwestern zusammen (zur Frau) zu haben, abgesehen von dem, was (in dieser Hinsicht) bereits geschehen ist. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben. “

– Sure 4, Āya 23 (Rudi Paret)[1]

Bürgerliches Eherecht Cousins aller Verwandtschaftsgrade können in Deutschland und nach den Zivilrechten der meisten anderen Staaten heiraten. Verboten ist in Deutschland eine Heirat zwischen Blutsverwandten gerader Linie (Elternteil/Kind, Großelternteil/Enkelkind) und zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern (§ 1307 BGB).

Ehen zwischen Personen, die Ahnengemeinschaft in ihrer 4. oder weiter zurückliegenden Vorfahrengeneration haben, gelten nicht mehr als Verwandtenheirat.

(Wikipedia)