Ich arbeite als Sicherheitsdienst /Objektschützer und soll nun nachts in der Tankstelle den Verkauf übernehmen und Regale einräumen?
5 Antworten
Wenn nichts in deinem AV steht, dass du Verkaufen und Regale einräumen sollst, brauchst du es auch nicht tun.
Wer gibt Dir denn so eine Anweisung? Dein AG (die Sicherheitsfirma) oder der Tankstellenbetreiber (oder ist dieser der AG)?
Wenn Du als Sicherheitsfachkraft/Objektschützer eingestellt bist und dies auch so im Arbeitsvertrag steht, musst Du weder im Verkauf arbeiten noch Regale einräumen.
https://arbeitsrecht.online/arbeitsvertrag/ratgeber/unwirksame-arbeitsvertragsinhalte/
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
welche Tätigkeiten stehen denn im Arbeitsvertrag? 😉
Klar. Für den Arbeitgeber ist das natürlich praktisch, weil er dich ja sowieso bezahlen muss.
Was steht im Arbeitsvertrag?
...der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Einsatz an einen bestimmten Arbeitsort...den Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens an einen anderen Arbeitsplatz/ Ort innerhalb oder außerhalb des dem Arbeitnehmer zunächst zugewiesene Objekt zu versetzen, soweit dies bei Abwägung der Interessen der Firma und des Mitarbeiters zumutbar ist.