Hungerstreik Jugendarrest?
Hallo zusammen. Ich streite mich seit Monaten mit einer Bezirksregierung in NRW über meine Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr, nachdem ich diesen Sommer meinen Realschulabschluss erworben habe.
Da ich selbstverständlich das entsprechende Bußgeld nicht zahlen werde, wird es wohl auf Jugendarrest in Lünen herauslaufen. Ich könnte es problemlos bezahlen, doch kann ich dies aus prinzip nicht tun.
Ich habe per Einschreiben-Rückschein meinen Hungerstreik in Falle eines Arrests angekündigt und den Anstaltsleiter aufgefordert, an Eides statt zu versichern, dass wärend des Arrestes meine Rechte gewahrt bleiben.
Nun ist meine Frage, was passiert, wenn jemand vor einem Jugendarrest postalisch vor Antritt einen Hungerstreik ankündigt.
Ich hoffe, damit gegen derartige Methoden ein Zeichen zu setzen und andere zu ermutigen, es mir gleich zu tun.
7 Antworten
Das mit dem Hungerstreik wird dir selbst nur mehr Schwierigkeiten einbringen da du im diesem Fall einfach in eine Psychiatrische Klinik eingewiesen werden kannst und da hört der Spaß für dich auf.
Das Bußgeld wirst du auch nach dem Jugendarrest zahlen müssen, da dich der arrest nur daran erinnern soll das da noch eine Zahlung offen ist.
Ich verstehe dein Anliegen aber wir haben in diesem Land gewisse Regeln an die sich jeder zu halten hat weil sonst unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde.
Manchmal sollte man dafür dankbar sein das man überhaupt Chancen im Leben bekommt und es einem sehr leicht gemacht wird im Leben , vorallem wenn man jung ist aber in diesem Alter begreift man das noch nicht so ganz.
Du solltest dir das nochmal ganz genau überlegen, manchmal ist es einfach besser nachzugeben und das Bußgeld zu bezahlen damit man auch damit abschließen kann.
Außerdem ist Jugendarrest keine schöne Sache, und den starken markieren kannst du dort auch nicht weil andere darüber bestimmen wann die Tür aufgeht, das sollte dir zu denken geben.
Zu Absatz 2: Also wird die Jugendarrestanstalt auch als „Schuldturm“ missbraucht?
Wie wäre es, wenn du weiter zur Schule gehst. Ein entsprechend hoher Bildungsstand hat noch keiner Gesellschaft geschadet.
Du bildest dich also selbst weiter, ja? Aber du hast doch einen Abschluss, wird Zeit eine Ausbildung zu suchen, meinst du nicht? Oder wolltest du lieber hartzen?
Tut mir leid, aber deine Ausdrucksweise hört sich gerade sehr nach Reichbürgertum an.
Am besten bleibst du in diesem Fall von anderen Jugendlichen fern
Gegen kritische Menschen ist nichts einzuwenden, diese sind ein Segen für jede Gesellschaft. Deine Ausdrucksweise weißt allerdings stark auf eine grundsätzliche Ablehnungshaltung gegenüber dem Staat als solches hin.
Ich könnte es problemlos bezahlen, doch kann ich dies aus prinzip nicht tun.
Viel Lärm um nichts. Die können das problemlos vollstrecken. Abgesehen davon, dass Du im Falle des Arrestes die Geldstrafe ja nicht erlassen bekommst.
Oh, ein Querulant in freier Wildbahn...
Da passiert gar nichts. Sicher werden deine Rechte gewahrt, wenn du nicht genug isst, wirst du eben per Schlauch ernährt, um dein Recht auf Leben zu schützen.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass Fälle von Hungerstreiks an das Justizministerium gemeldet werden müssen.
Des weiteren habe ich pro Arreststunde 1000€ Schadensersatz angekündigt, welcher im Anschluss in einem internationalen Schuldnerregister eingegangen werden wird.
Des weiteren habe ich ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung und des weiteren darf niemand nur deswegen seiner Freiheit beraubt werden, nur weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Bundesgesetzblatt Artikel 11
Ebenso habe ich bei allen national als auch international zuständigen Stellen die Beschulung in der BRD gekündigt und meinen Austritt aus der UN-Kinderrechtskonvention erklärt. Dieser Erklärung(ein) wurde nicht wiedersprochen und somit wurden diese stillschweigend akzeptiert!
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass Fälle von Hungerstreiks an das Justizministerium gemeldet werden müssen.
K
Des weiteren habe ich pro Arreststunde 1000€ Schadensersatz angekündigt, welcher im Anschluss in einem internationalen Schuldnerregister eingegangen werden wird.
Ankündigen kannst du viel.
Des weiteren habe ich ein Anrecht auf gewaltfreie Erziehung
Das ist korrekt. Wirst du als eine Gefahr für dich und / oder andere eingestuft, darfst du trotzdem fixiert werden, notfalls auch mit der nötigen Gewalt.
des weiteren darf niemand nur deswegen seiner Freiheit beraubt werden, nur weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Ist das so?
Ebenso habe ich bei allen national als auch international zuständigen Stellen die Beschulung in der BRD gekündigt
Ui.
meinen Austritt aus der UN-Kinderrechtskonvention erklärt.
LOL
Dieser Erklärung(ein) wurde nicht wiedersprochen und somit wurden diese stillschweigend akzeptiert!
Na dann, viel Erfolg. :-)
Des weiteren habe ich pro Arreststunde 1000€ Schadensersatz angekündigt,
An welche Institution willst du diesen Betrag dann zahlen?
Ebenso habe ich bei allen national als auch international zuständigen Stellen die Beschulung in der BRD gekündigt
Man kann nichts kündigen, was es nicht mehr gibt!
Ich habe per Einschreiben-Rückschein meinen Hungerstreik in Falle eines Arrests angekündigt und den Anstaltsleiter aufgefordert, an Eides statt zu versichern, dass wärend des Arrestes meine Rechte gewahrt bleiben.
Wie lange willst du den Hungerstreik durchhalten?
Nur was hat ein Anstaltsleiter damit zu tun?
Und welche Rechte meinst du denn?
Menschenrechte! Bis zum Ende der Entführung/Freiheitsberaubung! Der Anstaltsleiter ist der Hauptverantwortliche und im Zweifelsfall dienstbar zu machen!
Leider hat die BRD Zwangsbeschulung nur wenig mit Bildung zu tun...