Honorartätigkeit neben Hauptjob und Minijob?

1 Antwort

6-7 x im Jahr ca. es sind jeweils 3-4 Stunden

Kurzfristige Beschäftigung möglich - Achtung wegen Steuerklasse VI - diesen Job unbedingt als "Nebenarbeitgeber" anmelden

oder

selbständige Tätigkeit (§ 18 EStG) / gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG)

Wenn keine kurzfristige Beschäftigung in Frage kommt, dann soll das Finanzamt entscheiden (genaue Schilderung, was gemacht wird und wie das abläuft), ob es sich um eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit handelt (für Dich grundsätzlich steuerlich uninteressant, da keine Gewerbesteuer anfallen wird) - ggf. aber ca. 40 € für Gewerbeschein.

Die Grenzen sind hier fließend und nicht immer nachvollziehbar.


Mausmann802 
Fragesteller
 03.09.2023, 15:15

Ich bin in Steuerklasse 1…. Heisst ich kann das machen oder muss ich dafür dann nochmal das Finanzamt fragen?

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DerSchopenhauer  04.09.2023, 22:59
@Mausmann802

Wenn das als kurzfristige Beschäftigung laufen soll, brauchst Du das Finanzamt nicht infomieren - das meldet der ArbG an - als "Nebenarbeitgeber"(unbedingt dem ArbG sagen) = Steuerklasse VI und ansonsten sozialversicherungsfrei (max. 70 Tage im Jahr).

Für selbständige/gewerbliche Tätigkeit meldest Du Dich beim Finanzamt, damit die die richtige Zuteilung machen.

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