Höchstbietender, aber ich will den Artikel nicht. Was nun?
Hey Leute,
vor ca. 4-5 Tagen habe ich an einer Auktion auf eBay teilgenommen und einen Betrag geboten. Ich habe nicht damit gerechnet zum Schluss der Auktion Höchstbietender zu sein, weil der Artikel 25 Beobachter hatte und es eine große Wahrscheinlichkeit darin bestand, dass mich jemand überbietet.
Ich habe also den Artikel woanders gekauft und die Auktion ganz vergessen. Nun bekam ich heute die Nachricht, dass ich Höchstbietender bin und den Artikel bezahlen muss.(Das will ich nicht, weil ich den Artikel ja schon habe und nicht damit gerechnet habe, die Auktion zu gewinnen). Ich habe dies also versucht dem Verkäufer sachlich zu erklären und ihn darum gebeten, das Gebot zu streichen. Daraufhin hat er meine Bitte ignoriert und zur schnellen Zahlung gedrungen.
Ich bin jetzt etwas ratlos be der Sache, da ich noch neu auf ebay bin und keine Ahnung davon habe, ob man sein Gebot zurücksetzten kann bzw. ob noch die Möglichkeit besteht, dass ich nicht zahlen muss.
ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, wie ich die Sache jetzt angehen soll.(Also wie ich die Zahlung verhindern kann)
LG
10 Antworten
Ich habe nicht damit gerechnet zum Schluss der Auktion Höchstbietender zu sein,
Du bist nicht nur Höchstbietender, sondern Käufer.
Eins vorweg:
eBay ist kein Spielplatz, werden rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Die Sache ist also eigentlich ganz einfach:
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst Du widerrufen; wie das funktioniert, steht in dessen Widerrufsbelehrung, bei einem privaten Verkäufer musst Du bezahlen.
Ein privater Verkäufer kann die Bezahlung übrigens auch erfolgreich einklagen.
Gekauft ist gekauft!
Also bezahl das und gut ist. Wenn du das Produkt doppelt hast, kannst du versuchen, eines der beiden Exemplare wieder zu verkaufen.
greez
C.W.
Gebote sind bindend und wenn Du Höchstbieter bist dann musst Du das Teil auch bezahlen und abnehmen. Ganz einfache Geschichte.
Ansonsten hilft immer ein Blick in die AGB einer Handelsplattform BEVOR man dort irgend wo hinklickt
Wenn Du als Spaßbieterin in diese vertragliche Verpflichtung gerätst, ist das nur gut so. Natürlich musst Du zahlen gegen Abnahme der Kaufsache. Andernfalls kann´s teuer werden. Aber Du kannst den Schaden ja gering halten, indem Du den Artikel selber wieder verkaufst.
Hi,
Dummheit schützt dich nicht.
Wer an eine Auktion teilnimmt muss wissen, dass er verpflichtet ist, eine gewonnene Auktion auch zu bezahlen!
Also bezahle den Artikel und gut ist.