Hilfe, geklauten Wohnwagen gekauft. Wie geht es weiter?

2 Antworten

und unsere größte Sorge ist nun, dass wir unseren Wohnwagen nicht mehr wieder bekommen bzw. dieser uns entzogen wird.

Das ist sehr wahrscheinlich.


dezzert212 
Fragesteller
 06.05.2023, 11:02

Da es keinerlei "alte" Fahrgestellnummer auf dem Wohnwagen gibt und die ganze Sache auch schon länger her sein könnte, werden sie ihn ohne den Rechtmäßigen Besitzer ausfindig machen zu können doch nicht trotzdem einbehalten?

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W18J66  06.05.2023, 11:18

Wahrscheinlich bekommst du noch ein Verfahren wegen Hehlerei angehängt.

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Das war ein gutgläubiger Kauf. Dh ihr habt den Wohnwagen ohne das Wissen gekauft, dass er geklaut war. Somit seid ihr die rechtmäßigen Eigentümer geworden.

Am Ende der Ermittlungen solltet ihr ihn also wiederbekommen, aber das ist halt nicht in Stein gemeißelt.

Genauso gut kann auch gegen euch entschieden werden.

Am besten ihr zieht selbst einen Anwalt sazu und evt könnt ihr Schadensersatz bei den Verkäufern bekommen.


dezzert212 
Fragesteller
 06.05.2023, 11:00

Danke für deine Antwort. Das selbe denke ich im Grunde auch.
Was den Schadenersatz bei dem älteren Ehepaar angeht denke ich, dass die genauso wenig wussten dass der Wohnwagen geklaut ist wie wir. Also wird sich da auch nichts ergeben.

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MonaLisa557  06.05.2023, 11:02
@dezzert212

Lasst euch trotzdem mal beraten. Er kann euch wahrscheinlich auch dabei unterstützen das ihr euren Wohnwagen zurück bekommt.

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dezzert212 
Fragesteller
 06.05.2023, 11:25
@MonaLisa557

Aktuell glaube (und hoffe) ich noch, dass es für rechtliche Hilfe gar keinen Grund geben wird. Aber ja, zur Not werde ich das tun.

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Bajor  06.05.2023, 11:01

Falsch. Der Wohnwagen gehört immer noch der Person, welcher er gestohlen wurde. Niemand kann an Hehlerware rechtmäßiges Eigentum erwerben. Was ist denn das für ein Rechtsverständnis? Ich räume deine Bude leer, verkaufe alles, dann gehört es rechtmäßig den anderen? Gehts noch? Empfehle Nachhilfe in Jura, dringend!

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dezzert212 
Fragesteller
 06.05.2023, 11:22
@Bajor

Laut Polizei wird es aufgrund der aktuellen Sachlage (von älterem Ehepaar an dessen Wohnsitz abgekauft, keinerlei Grund zur Annahme, dass dieses nicht der damals rechtmäßige Besitzer des Wohnwagens ist, kein supergünstiger Preis) sehr wahrscheinlich schon darauf hinaus laufen, dass wir rechtmäßig diesen Wohnwagen erworben haben.

Im Grunde hatte nach persönlichen Erfahrungen gefragt und nicht nach Antworten, die einfach den nächstbesten Paragrafen zitieren und meinen, dass es 100%ig keinen anderen weg gibt. Aber gut, ich werde berichten :)

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ErsterSchnee  06.05.2023, 11:30
Man kann in Deutschland, kein rechtmäßiges Eigentum an Diebesgut erwerben. Eigentum verjährt nicht, das gilt selbstredend auch für Fahrzeuge. 
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