Hier bleiben oder zurück ziehen?

6 Antworten

Wenn sie Hauptmieterin ist, dann ist die Kündigungsfrist 3 Monate.
Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, kann sie Dich nicht einfach rausschmeißen.

Das zusammen wohnen gleicht einem Mietvertrag, ich vermute der Mietvertrag läuft auf sie, das bedeutet sie hat dich als Untermieter akzeptiert, also sei nicht so Blöd dich auf einen kurzen Termin einzulassen.

Wenn sie die Hauptmieterin ist und Du Untermieterin,dann kann sie Dir innerhalb entsprechender Fristen kündigen.

Unabhängig von der persönlichen Enttäuschung sollte das praktische im Vordergrund stehen.

Willst Du in dieser Stadt bleiben? Ist das realistisch bzgl. Job und Wohnung?

Wäre eine Rückkehr in die alte Heimat beruflich und finanziell möglich (und ggfalls aktuell die gangbarere Variante?)

Gibt es eine Möglichkeit, daß Dir der Kindsvater hilft?

Du kannst Dich auch ans Wohnungsamt wenden und schauen,ob Du einen Wohnberechtigungsschein bekommst.

Und ansonsten: anfangen zu suchen.:/

Alles Gute!

Hat deine Freundin den Mietvertrag alleine unterschrieben? sonst hat sie nämlich nicht das Recht, dich einfach rauszuwerfen - und wenn sie die einzige Mieterin ist, ist ihr Verhalten immer noch maximal asozial und du solltest dir überlegen, ob du mit so jemandem befreundet sein möchtest.

Wie du an eine Wohnung kommst, da kann ich dir leider auch nicht helfen. Das ist in der Großstadt, in der ich wohne auch extrem schwer.

Solange ihr beide im Mietvertrag steht, und so verstehe ich die Aussage in Bezug auf die gemeinsame Wohnung, kann sie Dich rechtlich gesehen nicht vor die Tür setzen.

Je nach dem, wie es beruflich und mit Deinem Kind (KiTa, Schule) aussieht, würde ich erwägen, entweder dort zu bleiben oder eben zurück in die Heimat zu ziehen.

Was ich Dir aber auf jeden Fall raten würde, wäre diese "Freundschaft" zu überdenken, denn Freunde verhalten sich nicht so.