Herbertstrasse Hamburg Rotlichtviertel
Nur rein theoretisch gesehen, abseits aller Argumente von "Arbeit".
Das große Tor vor der Herberstrasse deutet uns Frauen eindeutig auf ein Eintrittsverbot hin.
Allerdings stellt sich hier die Frage, abseits aller trivialen Kommentare bezüglich Scham und so weiter, ob das Verbotsschild grundsätzlcih nicht einen Verstoß gegen das AGBG (allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt) darstellt. Wieso sollten Frauen sich dort nicht blicken lassen dürfen. Gesetzlich gesehen, gibt es dafür keine Grundlage, Frauen den Zutritt zu verbieten. Wo ist Alice Schwarzer wenn es mal tätsächlich um Gleichbehandlung dreht? Vielleicht im Sex schop einkaufen?
3 Antworten
Du hast Recht! Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, darf rein rechtlich keiner volljährigen Person der Zutritt verweigert werden. Es widerspricht auch dem europäischen Diskriminierungsgesetz, der Verfassung und dem Recht auf freier Wahl der Sexualausübung. Frauen dürfen sich dort "verkaufen", "Männer" sich dort geschlechtlich "bedienen" lassen (auch "gleichgeschlechtlich"!) Mit welcher Begründung können Frauen davon ausgeschlossen sein! Durch eine "Städteverordnung"? Europarecht bricht Bundesrecht, Bundesrecht bricht Landesrecht, Landesrecht bricht Kommunalrecht! Es wird Zeit, alte "Zöpfe" aus "Kaisers Zeiten" entgültig abzuschneiden und eine tatsächliche Gleichberechtigung, sei es in Gleichbehandlung, Bezahlung oder auch Sex etc. nicht nur auf dem Papier zu haben! Deutsche Michel und Michelinen erwachet! Chiliheadz.
Nein, die Straße ist ein Privatgrundstück und die Betreiber der Häuser in der Straße haben entschieden, dass nur Herren die Straße betreten dürfen. Da hilft nichts, da sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Lies dir den Kommentar von anamiia gut durch! DA ist Verstand drin! Diese Straße wird von der Stadt beleuchtet, gereinigt, mit Anschlüssen der Versorgungsbetriebe versorgt und ist, selbst wenn sie "Privateigentum" wäre (was sie definitiv nicht ist!) als "teilöffentliches Grundstück" zu betrachten, welches, wie ein "Kaufhausparkplatz", entweder ALLEN Besuchern zusteht, die sich nichts zuschulden kommen ließen, oder nach "Schließung" nur dem Personal und/oder den Eigentümern in der Nutzung erlaubt ist. "Hausrecht" besteht also höchstens IN den Häusern. Davon war hier aber nicht die Rede! Chiliheadz.
Die Strasse ist öffentliches Eigentum. Frauen dürfen die Strasse betreten, es gibt weder Grenzkontrollen noch sonstite Absperrungen, es handelt sich hier um eine willentliche (gesetzeswidrige) Begrenzungen BTW. (n das keiner so blöd ist, sich mit Zuhältern anzulegen ist eine andere Causa)
Zuerst denken und dann antworten..........
Du hast die Fragestellung eindeutig nicht verstanden.
Männer dürfen ja auch nicht am "Frauentag" in die Sauna! Das wäre ja wohl dann auch keine Gelichberechtigung - oder?
Bei einer Sauna handelt es sich um eine private Institution´
Und so weit ich im ABG unterrichtet bin, gibt es kein GEsetz, dass einem vorschreibt Waren/Dienstleistung an Kunden zu verkaufen. Dies ist eine Willensentscheidung des Verkäufers.
Keine Angelegenheit des AGBG. Die Herbertstrasse unterliegt den öffentlchkeits Rechten, somit keine Willensentscheidung.