Haustür zuknallen und dabei einen ungebetene person verletzten?

1 Antwort

In vorliegendem Fall wird angenommen dass das Rechtsgut "Vermögen" mit dem Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit" kollidiert..

das ist nicht der Fall - das Eigentum des Besitzers wird in keiner Weise angegriffen.. - abgesehen davon wiegt die körperliche Unversehrtheit des anderen um ein Vielfaches mehr.

Der Hausbesitzer wäre hier wegen vorsätzlicher - bzw. unter Umständen fahrlässiger - Körperverletzung zu bestrafen. Fahrlässig dann wenn das Verletzen des anderen nicht beabsichtigt war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Rechtswissenschaften