Haustiere von Hund getötet wurden?

3 Antworten

Informiere das Veterinäramt deiner Stadt. Ferner kannst du den Hundehalter auf Schadensersatz verklagen.

Zunächst mal muss man verstehen, dass Tiere strafrechtlich gesehen wie Sachen zu behandeln sind. Im Grund genommen wäre es also möglich, dass ein Hundebesitzer, der seine Hunden aktiv vorsätzlich befiehlt, deine Haustiere zu töten, sich wegen Sachbeschädigung nach §303 I StGB strafbar gemacht hat. Dann hätten die Hunde sozusagen durch den menschlichen Willen des Besitzers hindurch gehandelt.

In deinem Fall hat der Hundebesitzer nicht vorsätzlich gehandelt.

Somit scheidet eine Sachbeschädigung aus.

Jetzt könnte man darüber nachdenken, ob er denn nicht fahrlässig gehandelt hat, weil er seinen Hund da rumlaufen lassen hat. Leider gibt es aber keine fahrlässige Sachbeschädigung, also diese wird von §303 StGB nicht vorgesehen.

Somit kommt er straffrei davon.

Notfalls könnte man aber eine zuständige Behörde kontaktieren, um wirklich festzustellen, ob der Hundebesitzer den Vorschriften/Richtlinien zum Halten dieses gefährlichen Hundes gerecht wird. Also Maulkorb, leine etc.

Oder §833 BGB

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften
Funship  04.12.2023, 12:10
Leider gibt es aber keine fahrlässige Sachbeschädigung

Wenn du Jura studierst, solltest du dringend auf eine präzisere Ausdrucksweise achten.

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Das ist eine einfache Sachbeschädigung und da bezahlt die Haftpflichtversicherung des Hundehalters. Ansonsten passiert da natürlich überhaupt nichts.