Hat schon einer von euch Erfahrungen mit Kautionsfuchs gemacht?

4 Antworten

Seriös ist unser Service auf jeden Fall. Der Vermieter ist im Schadensfall in Höhe der Kaution abgesichert, die Daten werden verschlüsselt weitergeleitet und wer statt einer Bürgschaft doch eine Barkaution hinterlegen möchte, kann jederzeit und ohne Frist kündigen und bekommt eine taggenaue Abrechnung. Man kann also nichts falsch machen.

In Deutschland ist die Mietkautionsbürgschaft, obwohl es sie nun schon mehrere Jahre gibt, noch nicht so bekannt. In anderen Ländern, z.B. in der Schweiz hat sie als zeitgemäße und faire Lösung für Mieter- und Vermieter-Seite bereits die Barkaution als Sicherheit abgelöst. Ein großer Teil der Mietverhältnisse ist über Mietkautionsbürgschaften abgesichert.

Wie aus der hier bereits laufenden Diskussion zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland noch immer Vermieter, die eine Barkaution bevorzugen. Der Vermieter hat das Recht, zu bestimmen, welche Art der Sicherheit er vom Mieter haben möchte. Du solltest also am besten vor dem Abschluss mit dem Vermieter sprechen, ob er einverstanden ist.

Beste Grüße,

dein Kautionsfuchs-Team

Sehr viele Vermieter beherzigen bei der Kaution:

Nur Bares ist Wahres!

Da da Thema Kaution immer schon ein Thema ist, wenn der Mietvertrag geschrieben wird, werden die meisten Vermieter, die Dir ansonsten vielleicht gerne ihre Wohnung überlassen wollen, an dieser Stelle abbiegen und Dir den Rat geben, entweder die Kaution in bar, bzw. in max. 3 Raten überweisen oder jemand anders bekommt die Wohnung. Was nützt einem Vermieter die Kaution, wenn er am Ende erst einmal die Zustimmung des Mieters braucht, um bei Bedarf und mit Recht an das Geld zu kommen oder wenn er andere bürokratische Hindernisse überwinden muss und diese fangen bei solchen Konstruktionen schon damit an, dass man vor Beginn des Mietverhältnisses erst einmal die genauen Bedingungen und die Seriosität des Anbieters einer solchen Kautionsform checken muss.

Amberle88  12.05.2016, 14:49

Ja, sehr schade, dass es solche Vermieter gibt. Lieber nehmen sie reiche Pinkel, die Lärm machen, ihnen die Wohnung in Schutt und Asche legt oder sonst was... Aber junge Leute oder Familien, die 2000 Euro nicht mal eben so auf dem Konto rumzuliegen haben, sind unter ihrer Würde!

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bwhoch2  12.05.2016, 15:10
@Amberle88

Ja, so ist es nun mal. Lieber einen reichen Pinkel, von dem man, wenn er die Wohnung in Schutt und Asche legt, wenigstens die Kaution in bar einbehalten kann und der auch für den Rest des Schadens, den er angerichtet hat, noch genügend auf der Seite hat,

als einen armen Pinkel, der ebenfalls Lärm machen und die Wohnung in Schutt und Asche legen kann und mit dem man am Ende auch noch um die Kaution kämpfen darf, wobei der Schaden, der darüber hinaus geht, wohl ein Leben lang niemals mehr bezahlt werden wird. Schon ein Unterschied, oder?

Was ist dagegen von jungen Leuten oder auch Familien zu erwarten, die noch nicht einmal soviel auf der Seite haben, dass sie die Kaution bezahlen können oder wenigstens aufgrund ihres regelmäßigen Einkommens diese in Form eines Kredits von ihrer Bank bekommen können oder wenigstens soviel Rückhalt in ihrer eigenen Familie bekommen können, dass es kein Problem ist, die Kaution aufzubringen?

Das hat überhaupt nichts mit Würde zu tun, sondern mit Bonität. Wenn jemand schon keinen Bankkredit mehr bekommt, wieso soll dann sein Vermieter die Rolle der Bank übernehmen?

Häufig sparen sich private Vermieter mit der vermieteten Wohnimmobilie, die sie sich angeschafft haben, ihre Altersversorgung an. Sie haben hohe Kredite abzutragen und können es sich nicht erlauben, Mietausfälle hinzunehmen, geschweige denn noch einmal zigtausende in die Beseitigung von Schutt und Asche zu investieren. Das Risiko ist einfach zu hoch.

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Kautionsfuchs  13.05.2016, 11:05

Dass die meisten Vermieter ablehnen, können wir aus unseren Erfahrungen nicht bestätigen. Die Akzeptanz wächst jedes Jahr und ein Großteil der Vermieter ist mit einer Bürgschaft als Sicherheit einverstanden. 

Eine Mietkautionsbürgschaft hat ja schließlich auch für den Vermieter viele Vorteile. Abgesehen davon, dass die Bonität automatisch geprüft wird und er damit sicher sein kann, nur solvente Mieter in seiner Wohnung zu haben, ist der Verwaltungsaufwand viel geringer. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution auf einem separaten Konto oder Sparbuch, getrennt von seinem Privatvermögen zu bestimmten Konditionen anzulegen. Die Gebühren dafür  muss er selbst zahlen. Außerdem müssen Zinsertragsrechnungen für jedes Mietkautionskonto extra durchgeführt werden. Die anfallenden Zinsen müssen zudem durch Zinsabschlag versteuert werden. Legt der Vermieter die Mietkaution auf seinen Namen an, muss er daher dem Mieter zusätzlich noch eine Steuerbescheinigung ausstellen. Das alles kann er sich mit einer Mietkautionsbürgschaft sparen.

Einige Aspekte deiner Antwort sind zudem nicht korrekt: "Was nützt einem Vermieter die Kaution, wenn er am Ende erst einmal die Zustimmung des Mieters braucht, um bei Bedarf und mit Recht an das Geld zu kommen." --> Die Bürgschaft vom Kautionsfuchs ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern. Das bedeutet, dass hier lediglich geprüft wird, ob die Forderungen des Vermieters dem Mietrecht entsprechen. Für Vermieter, die sich auf die Unwissenheit der Mieter verlassen und unrechtmäßige Forderungen stellen, ist das natürlich nachteilig. Vermieter, die das Mietrecht kennen und es befolgen, werden sofort ausgezahlt. Die Erlaubnis oder das Einverständnis des Mieters ist für die Auszahlung bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht nötig. Aus diesem Grund wird von Vermietern vor allem diese Art der Bürgschaft gern und häufig akzeptiert. Bürokratische Hindernisse gibt es keine. Man meldet dem Versicherer lediglich den Schaden und wird ausgezahlt. Bestehen keine Forderungen, schickt man die Urkunde an den Mieter zurück. Alles erledigt. Was die Seriosität des Anbieters angeht, muss man lediglich darauf acht geben, dass ein großer und erfahrener Versicherer dahinter steht. Bei uns ist es beispielsweise die Württembergische Versicherung AG.

Alles Gute wünscht das Kautionsfuchs-Team

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bwhoch2  13.05.2016, 11:38
@Kautionsfuchs

@Kautionsfuchs: Danke für die ausführliche Stellungnahme. Ein paar Dinge möchte ich schon noch gerne erwidern.

Sie haben gute Erfahrungen gemacht, Ihr Geschäft läuft offenbar gut und das ist schön für Sie und wahrscheinlich auch für die vielen Mieter, deren Kautionen Sie verwalten.

Sicher hängt die Bereitschaft von Vermietern, Ihre Dienste zu nutzen, auch davon ab, ob in einer Region leicht gute Mieter zu finden sind oder eher nicht. Wenn ich als Vermieter viele Mieter zur Auswahl habe, ist es natürlich leichter, selbst zu bestimmen, wie ich es gerne hätte. Auch mit der Kaution.

Die Bonität von Mietkandidaten prüfen wir natürlich auch auf bewährte und zuverlässige Art.

Kautionen, die wir überwiesen bekommen, werden bei unserer Bank auf einem separaten Sparbuch angelegt. Das ist sehr gut eingespielt und funktioniert problemlos. Gebühren fallen dafür zumindest bisher nicht an. Die Steuerbescheinigungen für die ZAST erhalten wir automatisch einmal jährlich von der Bank. Die Bescheinigung wird einfach der Betriebskostenabrechnung beigefügt. Somit kein Aufwand.


Früher gab es noch die ein oder andere Diskussion mit Mietern, ob man die Kaution nicht besser, also mit mehr Zinsen anlegen kann. Seit es praktisch keine Zinsen mehr gibt, weder auf dem Kautionskonto, noch in der Eigenanlage des Mieters, haben sich diese Diskussionen erübrigt.

Zustimmung des Mieters: Wenn diese bei Ihnen nicht gebraucht wird, ist das schon mal gar nicht schlecht. Leider hatten wir vor langer Zeit, als wir mit Vermieten angefangen haben, das ein oder andere Problem mit "komischen Kautionen".

Prüfung, ob die Forderungen dem Mietrecht entsprechen: Genau hier sehe ich den Teufel im Detail. Nicht alles ist im Mietrecht so eindeutig, dass man von Anfang an Klarheit hat, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Speziell dann, wenn es nach Auszug eines Mieters um Schäden geht, wo erst einmal darüber gestritten wird, ob es sich tatsächlich um Schäden handelt oder nur um Abnutzung. So ist es durchaus ein Unterschied, ob Schäden in einem Parkett nur durch normales Begehen auch mit Straßenschuhen entstanden sind oder durch einen Brürodrehstuhl mit völlig ungeeigneten Rollen oder, was wir auch schon hatten, das Begehen mit Pfennigabsätzen. Solche Streitigkeiten ziehen sich u. U. sehr lange hin und werden ggf. erst vor Gericht entschieden.

Hier ist es dann schon ein bedeutender Unterschied, ob mich dann der Mieter auf Rückzahlung der nach seiner Ansicht zu Unrecht einbehaltenen Kaution verklagen muss, denn dafür muss er in Vorleistung gehen oder ob ich selbst auf Schadensersatz klagen muss. Die bessere Position, die ich mit der Kaution in so einer Situation habe, ermöglicht es auch, mit dem Mieter leichter eine einvernehmliche Einigung zu finden, als wenn er sagen kann: "Verklag mich doch!"

Es geht also hier nicht um unrechtmäßige Forderungen, sondern um die Grauzone, wo eben nicht von Anfang an Klarheit herrscht, was recht- und was unrechtmäßig ist.
Es würde mich freuen, wenn Sie mich dahin gehend aufklären können, dass solche "grauen" Fälle kein Hindernis sind, für Schadensersatzforderungen erst einmal die Kaution vom Kautionsfuchs zu bekommen.

Gut möglich, dass wir eine diesbezügliche Anfrage eines Mieters, der ansonsten passt, wohlgesonnen annehmen würden.

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Arya87  19.05.2016, 16:15
@bwhoch2

Hallo bwhoch2, 

erst mal wollen wir uns für den konstruktiven Austausch bedanken. Wir freuen uns immer, auch Feedback, Bedenken, Ängste usw. von Vermieterseite zu erhalten, um entweder Bedenken zerstreuen zu können oder bestimmte Aspekte in unserer Kommunikation noch klarer herausstellen zu könne, falls Dinge unklar sind.

Zur Prüfung: All diese Grenzsituationen, Grauzonen, Streitfälle etc. sind hier gar nicht betroffen. Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern wird tatsächlich sofort ausgezahlt, wenn der Vermieter die Forderung stellt. Mit "ob es dem Mietrecht entspricht" ist eher gemeint, dass man natürlich keine absurden Forderungen zu anderen Wohnungen stellen darf o.ä.. Die einzige Möglichkeit des Mieters, gegen die Forderung des Vermieters vorzugehen ist, wenn er beweisen kann, dass er den geforderten Schaden schon bezahlt bzw beglichen hat. Bei allen anderen Fällen wird ausgezahlt. Die einzige Möglichkeit des Mieters, dagegen vorzugehen, wenn er sich im Unrecht fühlt, ist, das gerichtlich zu klären. Diese Möglichkeit hat er ja auch bei Einbehaltung der Barkaution; das Geld wurde Ihnen zu dem Zeitpunkt dann bereist ausgezahlt. Er muss also klagen, nicht Sie. Aus Vermietersicht ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern also eine sehr sichere Sache. Praktisch eine Win-Win-Situation: der Vermieter ist sicher, der Mieter muss keine drei Nettokaltmieten Kaution hinterlegen.

Natürlich würden wir uns freuen, wenn wir Sie durch Klärung dieser Fragen für uns gewinnen konnten. Weitere Rückfragen beantworten wir jederzeit wieder gern.

Beste Grüße

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bwhoch2  19.05.2016, 18:03
@Arya87

Danke für diese Antwort. Sollte ein neuer Mieter mal mit dem "Kautionsfuchs" auf uns zu kommen, werden wir das wohlwollend prüfen.

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Also ich nutze die Bürgschaft auch. Hat alles super geklappt, der Vermieter hat es auch akzeptiert. Ich finde es gut, dass es sowas gibt... 

bwhoch2  12.05.2016, 15:12

Schön, wenn Dein Vermieter das akzeptiert hat. Bei Dir muss er sicher auch keine Angst haben, dass Zahlungen ausbleiben und Du wirst auch sorgsam mit dem Mietobjekt umgehen, sodass es am Ende nicht zu einem Streit kommen wird über Schäden und deren Ursache.

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eine bürgschaft ist mindestens genauso seriös, aber günstiger..  oder aber ein verpfändbares sparbuch bei einer bank...


bwhoch2  12.05.2016, 15:15

Richtig und da kommen wir dem Bargeld doch schon sehr nahe. Außer einer Barkaution, bzw. Überweisung auf mein Konto würde ich allenfalls noch ein verpfändetes Sparbuch akzeptieren, das jedoch keine Zugriffssperre derart aufweisen darf, dass ich als Vermieter nur dann an die Kaution komme, wenn der Mieter sie ausdrücklich frei gegeben hat. Solche Schlitzohren gibt es auch und dann hat man am Ende zwar eine Kaution, aber bis alles Zweifel endgültig und notfalls vor Gericht ausgefochten sind, hat niemand was davon (außer Anwälte und Gericht!). Darauf hätte ich als Vermieter keine Lust.

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