Hat man anspruch auf diffrenz zahlung trotz vollzeit?

3 Antworten

Im arbeitsvertrag steht154 std vollzeit..

Dann ist das im Betrieb auch Vollzeit.

Vollzeit macht sich nicht an einer 40-Stunden-Woche aus. Wenn im Betrieb z.B. durch Tarifvertrag 35 Std./Woche gearbeitet werden, ist das auch Vollzeit.

doch vollzeit 174 gesetzlich anspruch.

So einen "gesetzlichen Anspruch" gibt es nicht.

Wenn bei Dir im Betrieb z.B. 154 Stunden Vollzeit sind und 174 Stunden gearbeitet wird, sind das 20 Überstunden/Monat

Wenn im Arbeitsvertrag 154 Stunden stehen, wirst du logischerweise auch nur für die Zeit bezahlt bzw. beschäftigt.

Du hast einen Arbeitsvertrag mit 154 Stunden unterschrieben. Der ist gültig und so musst Du bezahlt werden.