Hat man als Minderjähriger Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt, wenn man ausgezogen ist?

7 Antworten

Das Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu und sie sind dir zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie nicht in der Lage sind, dir diesen Unterhalt zuhause zu gewähren. Das kann sein, wenn du wegen einer Ausbildung weit weg ziehen musst oder auch wenn du aus anderen wichtigen Gründen nicht zuhause wohnen kannst (Kindeswohlgefährdung etc.)

Es ist ungewöhnlich, dass ein Minderjähriger alleine wohnt, aber natürlich müssen die Eltern weiter ihr Kind unterstützen. Das gilt für Minderjährige immer und für über 18-Jährige bis zum Ende der Ausbildung.

Es wäre schon interessant zu erfahren, warum du ausgezogen bist, wo du wohnst, was das jugendamt dazu sagt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Die Eltern sind bis zum Abschluß Deiner ersten Ausbildung verpflichtet, für Deinen Unterhalt zu sorgen. Zu diesem Zweck können sie (schriftlich) gegenüber der Familienkasse zustimmen, dass Dir das Kindergeld überwiesen wird, sozusagen als Teil der Abgeltung ihrer eigenen Verpflichtung.

Deine Eltern bekommen das Kindergeld für dich und deine Eltern sind für deinen Lebensunterhalt zuständig.

Alles Weitere hängt von den Umständen ab, warum du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Ja, bis zum Abschluss Deiner Ausbildung.