Harzt 4?
Unter welcher Voraussetzung wird mein Gehalt nicht bei einem Freund (sind kein Paar ) angerechnet, obwohl wir in der gleichen Wohnung/ im gleichen Mietvertrag leben?
6 Antworten
Peggro fragt:
Unter welcher Voraussetzung wird mein Gehalt nicht bei einem Freund (sind kein Paar ) angerechnet, obwohl wir in der gleichen Wohnung/ im gleichen Mietvertrag leben?
SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 2 Satz 1 schreibt dazu:
(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.
Und SGB II § 7 Leistungsberechtigte Absatz 3 schreibt:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören [...] Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten [...]
Wenn dein Mitbewohner nicht dein Partner ist, und auch nicht dein Verwandter, kann er gar nicht Teil deiner Bedarfsgemeinschaft sein - und du nicht Teil seiner Bedarfsgemeinschaft.
Und dann spielt dein Einkommen keine Rolle bei der Frage, wie hoch sein ALG II ("Hartz IV") ist. Und umgekehrt.
Nur dann, wenn man Partner ist, könnte ein gemeinsamer Mietvertrag ein Indiz dafür sein, dass man auch eine Einstandsgemeinschaft bildet - und dadurch eine Bedarfsgemeinschaft.
Ein gemeinsamer Mietvertrag ist aber auch üblich bei Wohngemeinschaften, weil der Vermieter gerne alle Mitbewohner oder möglichst viele davon als Vertragspartner haben möchte - damit mehr Leute dafür haften, dass die Miete fließt und dass die Bude in Ordnung bleibt.
Wenn man aber schon als Partner eingestuft ist vom Jobcenter, dann kann man ,
A) abstreiten, dass jemals eine Einstandsgemeinschaft bestanden hat, um nicht (mehr) als Bedarfsgemeinschaft zu zählen,
B) erklären, dass man keine Partner mehr sind. Ob dies geglaubt wird, ist die nächste Frage.
Bei Ehegatten genügt es bei B) meist schon, dass man Anwälte besucht hat, die die Scheidung einleiten - obwohl man noch (teils sogar lange lange) in derselben Wohnung verbleibt.
Bei Nicht-Ehegatten genügt es bei B) vielleicht schon, dass man die neue Lage schildert. Notfalls kann man auch Zeugen benennen. Die engsten Freunde eines Ex-Paares können ja meist glaubhaft schildern, dass es aus ist.
Kommt man zu keinem Verständnis mit dem Jobcenter, bleibt einen der übliche Rechtsweg: Widerspruch beim Amt selber, danach Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch sofort.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn ihr eine reine WG - bildet, dann darf weder Einkommen, noch evtl. vorhandenes Vermögen auf den Bedarf des Mitbewohners angerechnet werden, Du bist dann gar nicht verpflichtet irgendwelche Nachweise zu erbringen.
Gegenfrage seit wann besteht der Vertrag - bzw. seit wann seid Ihr ein Paar?
Länger als ein Jahr - dann geltet Ihr als Bedarfsgemeinschaft und es wird Dir kaum etwas anderes übrigbleiben, als für ihn mit einzustehen.
Kürzer - dann könnt ihr ein Jahr auf Probe zusammenleben ohne Euch näher zu Eurer Beziehung erklären zu müssen.... dann findet Dein Einkommen keine Anrechnung.... und er kann Leistungen nach SGB II beziehen - Wohnkosten in angemessener Höhe plus den geltenden Eckregelsatz = 446 Euro.
Wenn Ihr kein Paar seid und dadurch keine Bedarfs-, sondern nur eine Wohn- oder eine Haushaltsgemeinschaft bildet, darf Dein Einkommen nur auf Dein ALG 2 angerechnet werden, sofern Du welches bekommst.
Unter welcher Voraussetzung wird mein Gehalt nicht bei einem Freund (sind kein Paar ) angerechnet, obwohl wir in der gleichen Wohnung/ im gleichen Mietvertrag leben?
Theoretisch wäre die Antwort: Als Wohngemeinschaft.
Da wäre es auch egal ob Ihr eine Beziehung habt oder nicht, solange folgendes nicht der Fall ist:
Da Ihr aber einen gemeinsamen Mietvertrag habt, habt Ihr damit bekräftigt, einen Wechselseitigen Wille füreinander Sorge zu tragen, zu besitzen.
Somit wärt Ihr als Bedarfsgemeinschaft anzusehen.
Selbstverständlich steht euch frei das ganze zu entkräften und zu belegen, dass trotz gemeinsamer Mietvertrag ein solcher Wille nicht besteht. Kann nur schwer werden, wenn man einen falschen SB erwischt.