Hartz iv heitzkosten?
Schönen guten Abend ich habe eine Frage ich habe letzten Monat mit einer sach arbeiterin telefoniert die gesagt hatt ich soll meine Gas jahresendabrechnung für die heizung einreichen da ich was ich an Gas gezahlt habe wieder bekommen würde ich habe alles eingereicht bin aber jetzt nicht mehr bei meinem Gas Anbieter da ich im Moment garkein Heizung habe da mir mein Heizungsgerät abgebaut wurde aufgrund meines Vermieters ! Bekomme ich jetzt trotzdem die Nachzahlung ?
6 Antworten
Meiner Meinung nach solltest Du die Nachzahlung bekommen, da sie nichts mit dem aktuellen Zustand zu tun hat.
Aufgrund dessen den Miete kontaktieren bzw. ggf. die Miete mindern.
Mietminderungen sind dem Jobcenter mitzuteilen!
Die Jahresendabrechnung aus 2021 hat doch nichts mit deiner derzeitigen Situation zu tun, wenn Du also angenommen Abschläge für Gas in diesem Zeitraum selber aus deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt gezahlt hast, obwohl das zur Warmmiete gehört, dann stünde dir auch diese Nachzahlung zu.
Wenn Du keine Heizung mehr hast, kannst Du deinen Vermieter schriftlich zur Beseitigung des Mangels in angemessener Zeit auffordern und wenn sich da nichts tut entsprechend die Miete mindern.
Das müsstest Du dann aber dem Jobcenter mitteilen und nachweisen, aber am Ende hast Du nichts davon, weil Du dann vom Jobcenter nur noch die tatsächlich gezahlte Miete bekommen würdest.
Kleiner Hinweis den viele nicht wissen.
Wenn deine Warmwassererzeugung (Dusche, Heizung zb.) über eine Gastherme läuft, fallen diese zu den Warmen Betriebskosten und müssen vom Jobcenter getragen werden.
Solltest du also die ganze Zeit Gas selber bezahlen, solltest du einen Überprüfungsantrag stellen um ggf. eine Rückzahlung zu erhalten.
Nein, aber du solltest deinen Vermieter verklagen.
Liebe Grüße
Wie ist das möglich, frag mal nach was los. Vielleicht hat er es vergessen.
Liebe Grüße
Der musste von h Gas auf l Gas wechseln oder anders rum nach mehrmals auffordern hatt das Rheinsieg Netz das Gerät abgebaut
So ein Müll. Vielleicht ist der Vermieter in der Sommerjahreszeit nicht dazu verpflichtet, Heizung anzubieten.
Liebe Grüße
Ich habe die Schreiben vom rhein Sieg Netz hier vor mir legen kann ich ihnen ja mal gerne senden
Das lustige ist ich sitze hier seid dem 01.02 ohne Heizung und er verlangt seine volle Miete
Was ist daran "lustig"? Hast Du Dich gegen den Zustand gewehrt?
Bekomme ich jetzt trotzdem die Nachzahlung ?
Ja. Ist ja vom letzten Jahr.
Das lustige ist ich sitze hier seid dem 01.02 ohne Heizung und er verlangt seine volle Miete