Handyvertrag mit Hardware?

3 Antworten

Um den Vertrag rückgängig zu machen, musst Du das Handy zurückgeben oder stattdessen den Betrag von 246,60 € zahlen.

Da das Handy aus Deinem Gewahrsam geklaut worden ist, ist nicht die Firma blau.de die Geschädigte, sondern Du bist geschädigt und Du musst den Schaden tragen.

Der Betreuer muss diese juristischen Spitzfindigkeiten aber alle nicht wissen.

Seine Aufgabe ist es, auftretende Problem gegebenfalls auch ohne juristisches Hintergrundwissen zu lösen. Denn als gesetzlicher Betreuer ist jedermann geeignet, der seine eigenen Sachen regeln kann. Denn wer seine eigenen Sachen regeln kann, der kann das auch für jeden anderen tun. Er muss lediglich gegebenfalls in der Lage sein, bei Überforderung fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Beanspruchung fremder Hilfe bei eigener Überforderung bedeutet im vorliegenden Fall, dass der Betreuer zur Einschätzung der rechtlichen Situation dazu berechtigt ist, auf Deine Kosten in dieser Angelegenheit einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Denn mit der pauschalen monatlichen Betreuungsgebühr sind solche Beratungssonderleistungen des Betreuers nicht abgegolten, sondern gesondert von Dir zu bezahlen.

In diesem Fall würde zu dem Schaden von 246,60 € mindestens noch einmal die gleiche Summe für Rechtsanwaltgebühren entstehen.

Beide Beträge gehen dann zu Deinen Lasten.

Sollte der Betreuer selbst Rechtsanwalt sein, dann kann es noch weit teurer werden. Denn dann ist der Betreuer berechtigt, in Deinem Namen Prozesse zu führen und alle hierbei von ihm verursachten Rechtsanwaltsgebühren von Deinem Konto abzubuchen.

Ganz schlaue Betreuer mit eigener Rechtsanwaltspraxis kommen dann schon Mal auf die Idee auch in aussichtslosen Fällen zu klagen, nur damit Sie zu Lasten Ihres Betreuten Gebühren schinden können.

In diesem Fall würde der Betreuer gegen die Firma blau.de in Deinem Namen klagen, diesen Prozess anschließend verlieren und von Deinem Konto eine saftige Rechnung wegen der von ihm erfolglos durchgeführten Prozessvertretung abbuchen.

Dazu müsstest Du noch für den Anwalt der Gegenseite - hier die Firma blau.de - die den Prozess gewonnen hat, bezahlen. Hinzuzurechnen wären dann noch die Gerichtsgebühren, so dass Dich letztendich das Abenteuer mit dem geklauten Handy 2.000 bis 3. 000 Euro kosten könnte.

Deshalb mein Rat: Bezahle diese 246,60 € und gib dem Betreuer kein Gelegenheit, zu Deinen Lasten weitere Kosten zu produzieren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast Du eine Handyversicherung abgeschlossen?

Unabhängig davon müsstest Du vor Gericht beweisen können, dass du zum Zeitpunkt als Du den Vertrag abgeschlossen hast, manisch warst. Das zu beweisen ist eben schwierig.

Auch wenn Du einen Betreuer hast, wirst Du wahrscheinlich trotzdem beschränkt geschäftsfähig sein, sonst könntest Du Dir nicht mal ein Eis kaufen. Ich glaube auch ohne Einwilligung ist der Vertrag erstmal rechtsgültig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Joyspacey 
Fragesteller
 10.04.2020, 06:33

Ich war damals auch stationär in der Psychiatrie, danke!

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jonas2610  10.04.2020, 06:39
@Joyspacey

Am Besten, Du besprichst Dein Problem mit einem Anwalt. Der kennt die Rechtslage besser als ich. Der hilft Dir auch gleich, falls Du Dein Recht vor Gericht einklagen musst.

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jonas2610  10.04.2020, 06:55
@Aluhutglueht

Stimmt... Dann wird ihr wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als zu bezahlen.

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Die wollen Geld für das Handy was du mit dem Vertrag bezahlst? Kann ich mir nicht vorstellen. Oder haben die dir den Vertrag nun gekündigt? Anders kann ich mir das nicht vorstellen, dass die Geld von dir wollen.

Oder sollst du ein neues Handy bekommen?

Zahlen wirst du wohl müssen. Irgendwelche psychische Krankheiten sind nicht das Problem von Blau.de.

Joyspacey 
Fragesteller
 10.04.2020, 06:30

Danke, wofür habe ich dann einen gesetzlichen Betreuer? Ja der Vertrag ist gekündigt!

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Aluhutglueht  10.04.2020, 06:40
@Joyspacey

Der Betreuer hat quasi die Aufgabe, die Mama und Papa bei minderjährigen Kindern haben. Dass du einen Betreuer hast zeigt ja, dass offensichtlich trotz Volljährigkeit nicht selbstständig bist, und somit ohne Erlaubnis deines Betreuers keinen Vertrag hättest abschließen dürfen.

In der Hinsicht hat Blau.de also schon gehandelt. Sie haben dir den Vertrag wieder gekündigt. Dann hättest du das Handy zurück schicken müssen, und die Sache wäre quasi erledigt gewesen.

Da du dir das Handy aber hast klauen lassen, und vermutlich auch keine Versicherung dafür hast, ist ja ein Schaden entstanden, der reguliert werden muss.

Und das sind die 246,60 € die Blau.de nun haben möchte.

Also wirst du, oder dein Betreuer das Geld nun zahlen müssen.

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Novosibirsk  10.04.2020, 09:07
@Joyspacey

Zitat: "wofür habe ich dann einen gesetzlichen Betreuer?"

Der Betreuer hat für Dich jene Sachen zu regeln, die Du aufgrund einer Krankheit nicht selbst regeln kannst.

Sollten ihm hierbei Kosten entstehen, darf er Dir diese in Rechnung stellen.

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