Handy etwas teurer verkaufen
Hallo ich hätte eine Frage,
und zwar ich habe zwei Handy´s gekauft und möchte diese wieder verkaufen da ich diese um einen Spottpreis erworben habe.
Nun das verkaufen Ansich ist ja kein Problem aber nun der Punkt zu meiner Frage;
Mal angenommen ich habe mir ein Handy um 200 Euro gekauft und möchte dieses dann um 250 Euro verkaufen. (inklusive Rechnung)
Auf der Rechnung steht allerdings der Betrag von 200 Euro, ist das Erlaubt dieses Produkt zu verkaufen??
Allerdings ist das Produkt nur so billig gewesen weil so eine Art ausverkauf stattgefunden hat.
lg
6 Antworten
erlaubt ist es, du musst es dann allerdings bei deiner steuererklärung als einkünfte aus selbständiger arbeit angeben. wenn du das häufiger machst, musst du ein gewerbe anmelden.
Gewinn zu machen ist nicht verboten. Genau davon lebt der Handel.
Wenn Du im Supermarkt ein Kilo Bananen für 1,50 kaufst, kannste ja auch davon ausgehen, dass der Supermarkt die nicht für denselben Preis eingekauft hat....
Rechtliche Grauzone. Wenn es so einfach wäre, würde ich auch, egal was, günstig einkaufen, und teurer verkaufen. Somit betreibe ich einen Handel, und müsste Gewerbesteuer zahlen.
EIn Aufschlag ist ja nicht unüblich, kritisch wird es bei Wucher (google das mal).
Erlaubt ist es schon. Du darfst nur nicht vergessen, den Gewinn bei deiner Steuererklärung anzugeben.
trotzdessen das ich die Rechnung um 200 Euro mitverschicke und derjenige dann sieht das ich es um 200Euronen erworben habe?