Handwerksgewerbe ohne Meister und Gesellenbrief

2 Antworten

Solltest Du beim Gewerbeamt in Deinem Büromeisteramt erfragen. Darfst Dich wahrscheinlich nur nicht "Meister" nennen.

Die Tätigkeit, die du beschreibst, ist die eines Tischlers (ggf. Möbeltischler). Dieser Beruf gehört aber nach Nr. 27 der Anlage A zur Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerksgewerben. Und um diese Zulassung zu bekommen, brauchst du in der regel einen Meisterbreif oder die Altgesellenregelung.

Lass dich mal bei deiner zuständigen Handwerkskammer beraten. Die müssen das abschließend beurteilen.