hallo,was ist der Unterschied zwischen nebenjob und minijob?
3 Antworten
Hauptberuflich kann man selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sein, um sein Einkommen für den Lebensunterhalt zu verdienen und somit seinen Sozialversicherungsschutz absichern. Eine daneben ausgeübte abhängige Beschäftigung wird auch Nebenjob genannt.
Ein Nebenjob kann in Form einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung mit einem regelmäßigen Verdienst über 450 Euro monatlich sein oder ein Minijob. Es gibt zwei Arten von Minijobs, den geringfügig entlohnten Minijob, auch 450-Euro-Minijob genannt und den kurzfristigen Minijob.
Ihren Ausführungen ist nicht zu entnehmen, um welche Art von Beschäftigungen es sich handelt. In jedem Fall ist das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu empfehlen, da er die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen muss und entsprechend die Meldungen erstatten und die Beiträge und Steuern abzuführen hat.
Viele Grüße,
Ihr Team der Minijob-Zentrale
einen Nebenjob hast du neben deiner Hauptarbeit. Also wenn du Abends noch irgendwo kellnern gehst oder frühmorgens Zeitung austrägst oder nur am Wochenende einer Tätigkeit nachgehst. Minijob ist ein auf 450€ Basis, der aber auch ein Nebenjob sein kann, da du dort nicht mehr wie 450€ verdienst.
also dein Hauptjob ist Tellerwäscher! Wie viele Tage in der Woche und wie viele Stunden davon pro Tag?
Was ist dein 2. Job ? Wie viele Tage arbeitest du dort und wie viele Stunden davon pro Tag?
Liste dass mal hier auf, dann kann man dir ggf. auch weiterhelfen zwecks Gehalt und Steuern.
Beim Restaurant gibt'es kein zeitplan,ich kann von 250 bis 500 euro verdienen.
Das koennte 2 ,3 oder einmal wochentlich,4 stunden von 19:00 bis 23:uhr
anderer Job in einer Backerei,der zeit ist klar freitag und samstag von 22:00 bis 06:00.
in der bacherei 16 stunden 8.5 euro und im Restaurant 8.5 euro
habe eben mal gerechnet! Also 680€ bei 80 Stunden im Monat und 8,50 € pro Std. Wenn du noch Nachtzuschlag bekommst, müsste der noch auf die 680 € aufgeschlagen werden und dass Gehalt müssest du versteuern. Wie wirst du dort bezahlt, bzw. wie sieht deine Lohnabrechnung aus? ggf, frag einfach mal beim Finanzamt nach, da wird dir keiner den Kopf abreißen. Die können dir genau sagen, was du in Zukunft machen sollst.
Das Gehalt im Restaurant ist niedriger, habe da mal 3 Tage pro Woche á´4 Std. gerechnet, dass wären 408 €. Das kann als Minijob auf 450€ Basis angerechnet werden, dafür brauchst du keine Steuern zahlen nur dein Arbeitgeber muss einen Prozentanteil (wie viel weiß ich im Moment nicht) ans Finanzamt zahlen. Von deinem Restaurant Arbeitgeber müsstest du auch eine Lohnabrechnung bekommen. Nicht das du da "schwarz" arbeitest.
mit vertrag oder ohne vertrag
das Geld ist immer schwartz
schwartz bestimmt nicht höchstens schwarz! Bekommst du sowohl in der Bäckerei als auch im Restaurant, das Geld schwarz? Das ist nicht gut. Da du nichts für deine Rente tust. Dein Gehalt in der Bäckerei ist höher, das solltest du auf jeden Fall versteuern und als deinen Hauptjob ansehen. Mach einen Vertrag mit dem Arbeitgeber. Dann bist du auch krankenversichert.
nebenjob ist ein allgemeiner Begriff für eine Arbeit die man neben seinem Hauptberuft macht
minijob ist eine besondere, in Hinsicht auf das Steuer-/Sozialversicherungsrecht, Anstellungsart
Eigentlich habe ich zweitjob gefunden,mein Hauptarbeit ist tellerwasecher,ich hab keinen zeitplan,ich arbeite nur wenn viel kunden bei unserem Restaurant gebucht haben,manchmal arbeite ich 2 mal wochentlich.Mein Gehalt ist niedrig und ich hab zweite Job am wochenende,ich weiss's nicht was soll ich tun?
Soll ich erst mal mein Chef mitteilen?
die Steuer?