Hallo Leuts Wer hat nun mehr Macht Polizei oder Zoll?
Mich interesiert es, denn ich schon mehrere diskusionen darüber hatte und kann nicht beurteilen wer nun Recht hat. Einige sagen dass Zoll mehr Macht, einige verneinen und sagen nöp Polizei ist number one.
Wer dort arbeitet oder Erfahrung hat oder etc. währe nett wenn ihr nun bisschen Licht auf dies Ganze werft.
5 Antworten
Beim Zoll geht's um Geld. Und Geld hat sehr jeher mehr Priorität als die Sicherheit.
Die Zollbehörden haben teils niedrigere Eingreifschwellen als die Polizei. Andererseits sind im strafrechtliche Maßnahmen nur im eng begrenzten Zuständkeitsbereich des Zolls möglich (z.B. Bannbruch- und Steuerstraftaten, Schwarzarbeit).
Allerdings haben die HZÄ noch eine ganz besondere Möglichkeit: sie können staatsanwaltschaftlich tätig werden (§ 399 AO), sie haben also staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass sie auch einen Strafbefehl erstellen und vom Richter absegnen lassen können, auch Verfallund Einziehung kann von Íhnen selbststeändig durchgeführt werden. .
Wenn man alles zusammenzählt, haben die Zollbehörden größere Eingriffsmöglichkeiten als die Polizei.
Das sind unterschiedliche Zuständigkeiten. Der Zoll kann bestimmte Maßnahmen auch mit Gewalt durchsetzten und ist inssoweit der Polizei gleichrangig http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__6.html). Mit mehr oder weniger Macht hat das nichts zu tun. In Deutschland geht alle Macht vom Volke aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
Der Zoll darf Sachen die die Polizei nicht darf und genau anders rum. Zum Beispiel darf der Zoll ohne Tatverdacht Leute dazu auffordern den Kofferraum aufzumachen wofür die Polizei halt einen dringenden Tatverdacht benötigt. (Alles rein theoretisch). Die Polizei unterliegt dem Ministerium des Inneren und der Zoll dem Ministerium für Finanzen also lassen sich die beiden exekutiven nicht genau vergleichen.
Stimmt so pauschal nicht. Das wird ganz eng im entsprechenden Landespolizeigesetz geregelt und gilt nur in bestimmten Sicherheits- oder anderweitigen Bereichen, die einem besonderen Schutz bedürfen. Frag dochmal in ner Kontrolle, wenn die in den Kofferraum gucken wollen. Dann kommt der Satz "Verbandkasten angucken" als Vorwand.
Ich stimme Furbo zu, hinzukommt noch, dass der Zoll in einigen Bundesländern die Eilzuständigkeit eingeräumt bekam, dort kann der Zoll als Polizei tätig werden (vereinfacht erklärt) und muss dies der zuständigen Polizeidienststelle mitteilen.
Normal ist es gleich aber der Bund mit der Bundespolizei haben durchweg mehr Macht, das daheer bis 16 Bundesländer unter einem Hut zu kriegen schwieriger ist als ein Dienstherr für Zoll und Bundespolizei. Da der Zoll auch Vollstreckungen (Geldbeträge) ist der Kompetenzbereich des Zolls noch vor der Bundespolizei.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Es tut mir ja leid, aber die Polizei kann ohne jeden Tatverdacht ein Fahrzeug durchsuchen, rechtlich durchaus möglich.