Halbe Körper eines Lebewesen zeichnen Islam erlaubt oder nicht erlaubt?
Hallo,
Ich habe eine Frage (Islam), bin ein Muslim und zeichne seit Jahren Portraits, designs, bilder, hab mich sehr weitergebildet und hatte einen Traumberuf, das in design/zeichnen richtung geht. Aber wusste nicht, dass es im Islam verboten ist.
Ouelle: ⬇️⬇️⬇️⬇️
Abdullâh ibn Mas’ûd (r.a.) berichtete, dass der Prophet (a.s.s.) sagte: „Diejenigen, die am Tag der Auferstehung am schwersten bestraft werden, sind die Bildermacher.“ [Al-Bukhâri, siehe Al-Fath 10/382]
Aber es heißt ja, dass man keine völlständige Zeichnungen eines Lebwesen nachzeichnen darf, aber erlaubt ist es, wenn man z.B. nur ein Arm, Bein oder irgendein Körperteil Zeichnet.
■Meine Frage war, ob ich z.B. ein Portrait zeichnen darf z.B. wo man ein Menschen Körper nur halb sieht z.B. dass der Person hinter ein Auto, Zaun, Busch usw.. ist und man dann nur paar Körperteile erkennt, am Endeffekt ist es ja dann keine Vollständige Lebewesen Zeichnung, sondern paar Körperteile■
Ich würde mich auf euer hilfreichen antworten freuen, Vielen dank :)
1 Antwort
Das Thema wird kontrovers diskutiert:
Da weder der Koran noch die Hadith-Literatur eindeutige Belege für ein Bilderverbot im Islam liefern, war die islamische Jurisprudenz ( fiqh) gefordert, rechtsverbindliche Regelungen in dieser Frage zu treffen. Die islamischen Rechtsgelehrten vertreten über die bildliche Darstellung von Mensch und Tier drei, zum Teil kontroverse Ansichten:
Darstellungen sind nicht verboten, haram, soweit sie nicht als Gegenstände der religiösen Verehrung – neben dem einzigen Gott – dienen. Die Darstellung Gottes ist selbstverständlich tabu, die Beschreibung seiner Attribute und seines Wesens in theologischen Schriften ist nicht Gegenstand der Jurisprudenz.
Darstellung von Gegenständen, die „Schatten werfen“, also Skulpturen, ist verboten, Zeichnungen von denselben auf Papier, Wänden, in Textilien, sind nicht verboten, aber verwerflich ( makrūh). Sind Personen oder Tiere ohne Kopf, oder in anderer Hinsicht nicht vollständig dargestellt, aber werfen Schatten, so sind sie erlaubt. Das im Orient und in Nordafrika verbreitete Schattentheater ist somit islamrechtlich legalisiert, da die Figuren durchlöchert sind und somit keine „Seele“ (ruh) haben können.
die Darstellung von Lebewesen, Mensch und Tier, ist in jeder Hinsicht verboten.
Alle drei Richtungen können aus der Hadith-Literatur entsprechende, auf Mohammed zurückgeführte Aussagen als Argumentationsgrundlage für ihre Lehre anführen. [33]