Haftpflicht für Oldtimer, Zweitwagen, geht nur bei der ersten versicherung?

1 Antwort

Zusätzliches Alltagsfahrzeug nötig: Bedingung für den Abschluss eines Oldtimertarifs ist meist, dass Sie für Alltagsfahrten einen Zweitwagen versichern. Wenn Sie das Auto mit H-Kennzeichen täglich nutzen, brauchen Sie eine reguläre Kfz-Versicherung.

Bei der normalen Zweitwagenregelung (egal wieviel Fahrzeuge) muß ja immer ein Erstfahrzeug angemeldet und versichert sein! Dabei bietet jeder Versicherer die SF 1/2 - Einstufung an, egal wo das Erstfahrzeug versichert ist.

Nur bei Sondereinstufungen > SF 1/2 muß evtl. beim selben Versicherer das Erstfahrzeug versichert sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen