Härtefallantrag / Exmatrikulation überschneiden sich?
Hallo zusammen,
ein Bekannter hat den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden. Er will einen Härtefallantrag stellen. Dieser hat vermutlich nicht allzu viel Aussicht auf Erfolg, weil es schon der zweite Härtefallantrag im Laufe seines Studiums ist und er keine neuen Gründe vorzubringen hat (übliche Ausreden: kein Geld, keine Zeit wegen Nebenjob, bla bla) Außerdem kommt er bald ins 11. Semester bei einem Bachelorstudium mit 7 Semestern.. er will einfach nicht akzeptieren, dass studieren nichts für ihn ist.
nun die Frage: falls der Exmatrikulationsbescheid Ende August kommt und der Härtfallantrag noch läuft, muss er doch auf jeden Fall auch Widerspruch zum Bescheid einlegen, oder?
1 Antwort
Wenn dem Härtefallantrag wirklich stattgegeben würde, müsste er meines Erachtens zum Ablegen der ausstehenden Prüfung wieder immatrikuliert werden. Aber wenn die Gründe so sind, wie Du sie schilderst, sind seine Chancen wohl eher schlecht.
Danke für die Antwort. Er hat aber auch noch nicht mit der Bachelorarbeit angefangen. Also es fehlt neben der nicht bestandenen Klausur noch die Bachelorarbeit und das Kolloquium.