Habt ihr bei so etwas Mitleid oder findet ihr das Gerichtsurteil angemessen ( die Frau ist mittlerweile tot )?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

Geschieht ihr doch zu Recht 73%
Habe Mitleid, Urteil völlig unangemessen 17%
Anders und zwar 10%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Anders und zwar

Schwierig.... es sind zwar keine Lebensmittel was sie gestohlen hat aber Damen in den Alter sind sehr Eitel und ihr Aussehen ist ihnen sehr wichtig.

Da mag ich kaum da einharken.

Aber .... natürlich muss es belangt werden die Strafe bei Wiederholung ist schon angemessen.

Gleichzeitig macht es mich wütend ... bei einer 85 Jährigen mit kleinen Ladendiebstahl wird durchgeggriffen und beim 14 jährigen Messerstecher ohne Todesfolge bleibt es beim DuDu

Also Strafe kann ich verstehen aber nicht das Verhältnis zu anderen Straftaten WAS GRNAU SO WICHTIG WÄRE

Geschieht ihr doch zu Recht

Hätte sie wichtige und lebensnotwendige Produkte gestohlen, also z.B. Lebensmittel oder Hygieneartikel, dann täte sie mir wirklich leid. Aber Kosmetikartikel sind definitiv kein Must-have, und dementsprechend muss sie nun mal auch mit den Konsequenzen ihrer Handlungen leben.

In der Juristerei geht es meistens nicht um Ethik, sondern um das Durchsetzen von Gesetzen. Ich verstehe sowohl das Gericht, die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung. Am Ende hat sie als Bürgerin die Pflicht, das Gesetz zu befolgen und das hat sie nicht gemacht. Das Gericht hat die Pflicht das zu ahnden.

Mitleid ist keine Verminderung von Leid, die andere ertragen müssen. Dann leiden ja beide! Man kann vielleicht Verständnis für ihre Diebstäle haben. Es ist keine Unmoral, zu verstehen, warum sie es tat. Und wenn der Laden, in dem sie geklaut hat, keine Anzeige erstattet hätte, wäre sie straffrei geblieben. Aber man kann als Geschädigter ein Auge zudrücken. In der Rechtssprechung gibt es nicht wirklich eine Recht auf eine Straftat. Es gibt Gnade vor Recht, ja. Aber wie oft sie zuvor schon diese Gnade erhielt, ist in dem Bericht nicht dagelegt. Sie wurde also zuvor wahrscheinlich mit Gnade (also ohne Gefängnis) verurteilt. Aber um die Hintergründe zu verstehen, ist eben auch ein Blick dahinter nötig. Ich ermögliche ihn, indem ich hier den link kopiere, der sie darlegt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwig_-22vICBAxVR1wIHHYVWDiIQFnoECBsQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Ffinanzen%2Frecht%2Fmotiv-altersarmut-ueberzeugt-gericht-nicht-85-jaehriger-rentnerin-im-rollstuhl-muss-ins-gefaengnis_id_10574528.html&usg=AOvVaw1y3SF3NmxJZHeCtkbGIC1l&opi=89978449

Es ist für ein objektives Urteil der User hier unmöglich, wenn man nur einen Tel der Story kennt. Sowas machen aber vor allem Populisten gern! ;-)

Das krasseste Beispiel dafür ist folgende Verbreitung einer Überschrift: "Jugendlicher Migrant schlägt mit Fäusten auf Deutschen ein".

Was weiter zu lesen gewesen wäre, wurde nicht kopiert: Dass der junge Migrant eine junge Frau verteidigte, indem er einen der Täter, Deutscher, verprügelte.

Ist diese erweiterte Antwort in deinem Sinn? ;-)

Geschieht ihr doch zu Recht

Erstens, wenn sie Schminkartikel stiehlt kann es ihr so schlecht nicht gehen.

Zweitens, JEDER Diebstahl muß geahndet werden

Drittens ist die Dame Mehrfachtäterin

Viertens, wenn sie fit genug ist im Supermarkt immer wieder zu stehlen ist sie auch fit genug die Tafel zu nutzen. FALLS sie denn eine Bedürftigkeit nachweisen kann.

Fazit : Kein Funke Mitleid mit der Kleptomanin.