Habe ich recht auf Urlaub?

4 Antworten

Bereits genehmigter Urlaub kann ausser in ganz seltenen Extremfaellen nicht wieder gestrichen werden.

Ob du fuer das laufende Jahr bereits den vollen Urlaubsanspruch haben wirst oder nur einen anteiligen, richtet sich erst einmal danach, ob das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli enden wird oder nach dem 30. Juni. Endet es nach dem 30. Juni, hast du zumindest einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen, je nach Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag evtl. auch auf mehr.

Wenn bis zum Ablauf Deiner Kündigungsfrist ein bewilligter Urlaubsantrag vorliegt, so kann der AG diesen nicht widerrufen.

Antwort: eigentlich nein, aber es gibt immer ein "aber"...

zu deinen Befürchtungen (ich hoffe ich habe das richtig verstanden und du meinst das bisherige Unternehmen, ansonsten zweiter Teil):

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem22

Ab dem Abschnitt:

Kann der Ar­beit­ge­ber nach ei­ner Kündi­gung den Ur­laub ver­wei­gern?

Urlaubsrest, neuer Arbeitgeber:

https://www.arbeitsrechte.de/urlaub-uebertragen/#Ist_eine_Uebertragung_vom_Urlaub_auf_einen_neuen_Arbeitgeber_moeglich

Urlaub = vertraglicher Jahresurlaub / 12 * $gearbeitete_monate. Kann natürlich sein dass du dir deinen Urlaub auch auszahlen lassen musst wenn das verschieben nicht möglich ist aus betrieblichen gründen.

DerCaveman  29.05.2022, 12:41
Urlaub = vertraglicher Jahresurlaub / 12 * $gearbeitete_monate.

Nur wenn das (bereits laenger als 6 Monate bestehende) Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli endet. Endet es aber erst nach dem 30. Juni, besteht bereits ein Anspruch auf mindestens den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen.

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