Gutscheincode im Internet veröffentlicht, darf Ich diesen verwenden?

3 Antworten

Wenn es ein personalisierter Code war, dann war es Betrug


OverHead1 
Fragesteller
 01.03.2022, 16:16

Betrug bedarf doch einer Täuschung durch mich, oder?

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MichaelSAL74  01.03.2022, 16:17
@OverHead1

Ja, wenn Du einen Code genutzt hast, der für jemand anderen personalisiert ist, dann war es Täuschung Deinerseits

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Celi2103  01.03.2022, 19:26
@MichaelSAL74

nein war es nicht, denn woher soll er wissen, ob es ein personalisierter Code war oder nicht

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Naja da ist der andere eigentlich selbst schuld. Sowas stellt man nicht ins Internet. Ist doch klar, dass Leute den Code dann ausprobieren. Ich würde mir da jetzt keine Gedanken machen, du kannst ja nichts dafür, dass die andere Person so dumm war 🤷🏻‍♀️


diewoelfin0815  01.03.2022, 16:21

Dieser Logik nach dürfte ich dann auch mit einem Auto wegfahren, welches der Besitzer versehentlich mal nicht abgeschlossen hat. 🤦‍♀️

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Celi2103  01.03.2022, 17:11
@diewoelfin0815

Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Jeder weiß, dass man sowas nicht ins Internet stellt und man sowas verdeckt. Wer so dumm ist, ist halt selbst schuld. Ist nicht mit einem Auto zu vergleichen Mädel🤦🏻‍♀️

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diewoelfin0815  01.03.2022, 18:04
@Celi2103

Die Kernhandlung ist durchaus die gleiche, nämlich: eine widerrechtliche Nutzung! Und dafür ist es auch schlichtweg egal, ob die Veröffentlichung aufgrund von grober Fahrlässigkeit, falscher Einschätzung oder einfach Dummheit geschehen ist.

Aber wenn es dann besser geht, entschuldige ich mich natürlich gern dafür, dass ich Dir tatsächlich einfach so zugetraut habe, eine Hyperbel als solche zu erkennen.

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Celi2103  01.03.2022, 19:21
@diewoelfin0815

Da kennt sich wohl jemand mit dem Strafrecht nicht aus :(

Es gibt durchaus gravierende Unterschiede zwischen dem Diebstahl eines Autos (einfacher Diebstahl nach § 242 StGB, was bedeutet, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet) und einen Rabatt Code eines Anderen benutzen. Wenn du so schlau bist, wie du tust, dann wüsstest du, dass es keine widerrechtliche Nutzung ist einen Online Code eines Anderen zu benutzen.

Damit du meine Artikulation auch verstehst, verfasse ich es nochmal in anderen Worten:

Das Einlösen des erkennbar irrtümlich veröffentlichten Gutscheincodes, welcher für alle Nutzer öffentlich und offensichtlich einsehbar war, ist nicht strafbar. Für eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) fehlt es an einer beweglichen Sache, da es sich lediglich um einen „virtuellen“ Gutscheincode handelt.

Tut mir leid, wenn du meine Intention dahinter nicht verstehen konntest und ich dir tatsächlich zugetraut habe, den Sachverhalt zu erkennen.

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diewoelfin0815  01.03.2022, 20:13
@Celi2103

Nett gemeint, aber ich glaube eher, dass DU noch etwas weiter im StGB lesen solltest, genauer gesagt den §263a StGB.

Wenn man nämlich unrechtmäßig den Gutscheincode von einem Dritten verwendet und der rechtmäßige Eigentümer ihn deswegen dann nicht mehr verwenden kann, ist das eine unbefugte Einwirkung in den Ablauf:

StGB § 263a - Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Celi2103  01.03.2022, 20:50
@diewoelfin0815

Ach Mädel, sich da einfach etwas aus dem Internet kopieren und nichtmal verstehen, was man da einfügt hat, ist echt traurig. Dir gehen wohl langsam die Argumente aus. Wenn du nicht mal den Begriff Computerbetrug zuordnen kannst dann tut es mir leid. Die Verwendung von Gutscheincodes hat rein gar nichts mit dem § 263a StGB zu tun.

Ein Computerbetrug liegt beispielsweise vor, wenn ein Täter ohne Erlaubnis in die Funktion von Computerprogrammen eingreift, sie verändert oder mit falschen Taten bedient und ein Vermögensschaden Dritter eintritt z.B

  • Durchführung von Online-Überweisungen mit illegal erlangten Daten
  • unbefugte Online-Bestellungen von Waren mit fremden Accounts oder mit illegal erlangten Daten
  • missbräuchlicher Einsatz von Zahlungs- oder Kreditkarten

Also da bist du nun leider total daneben mit deiner Copy und Paste Aussage 🤣 Ich glaube kaum, dass so ein Möchtegern 0815 Jurist wie du mehr Ahnung von Rechten und Gesetzen hat als ein richtiger Staatsanwalt.

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diewoelfin0815  01.03.2022, 22:17
@Celi2103

Das ist ja echt niedlich, dass Du das so siehst, dass es nicht strafbar wäre, aber dem kann ich mich leider auch weiterhin nicht anschließen, sondern bleibe nach wie vor dabei, dass es ein Betrug gemäß StGB § 263a ist.

Es war nämlich eine wissentlich unbefugte Nutzung von fremden Daten zur Bereicherung, wodurch dem rechtmäßigen Besitzer ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Aber lass mal gut sein und glaub halt irgendwas anderes, wenn Du dann besser schlafen kannst. Ich will ja nicht, dass Du heute Nacht weinend aufwachst und zu Mutti ins Bett kriechst.

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Celi2103  01.03.2022, 22:29
@diewoelfin0815

Ja und es ist schön, dass du dich weiterhin auf diese Fakten beruhst. Ein unpersonalisierter Code hat nichts mit fremden Daten zu tun und es wurde auch keiner finanziell geschadet.

Aber scheinbar hat das hier kein Sinn, wenn man sich mit dir nichtmal vernünftig unterhalten kann und du mit solch einer kindlichen unreifen Aussage kommen musst.

Wenn man sich nicht mehr anders zu helfen weiß und dann am Ende sowas schreibt, dann tust du mir echt leid. Ich vertraue lieber meinem Mann als Staatsanwalt als so einem unreifen Kind wie dir, das sich irgendwas aus dem Internet zusammenreimt und nicht weiß wovon es überhaupt spricht.

Und bevor du nachts nicht schlafen kannst sage ich nur, der Klügere gibt nach.
Schönen Abend noch.

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