Gruppentshirts mit Namen drucken lassen, Datenschutz?

1 Antwort

Sofern es sich nur um die Vornamen handelt ist das kein Problem; bei vollständigen Namen würde aber Artikel 4 Satz 1 der Datenschutzgrundverordnung greifen:

[...] Personenbezogene Daten [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizerbare natürliche Person beziehen [...]

Sofern du die vollständigen Namen digital an eine Druckerei übermitteln willst, solltest du dir also zuerst die Datenschutzerklärung der entsprechenden Seite ausdrucken und sie von allen Schülerinnen und Schülern (bzw. ggf. deren gesetzlichen Vertretern) unterzeichnen lassen.

LG