Grundsicherung wegen erwerbsminderung?

4 Antworten

Normal nicht.

Persönlich hingehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  07.05.2025, 14:19

Wenn nur bis 31. Mai bewilligt, gibt es natürlich auch keine Leistungen mehr ab Juni, es sei denn es wurde ein WBA - gestellt der rechtzeitig bewilligt wird.

Da bringt auch eine persönliche Vorsprache nichts, sondern Antragstellung wenn nicht schon erledigt.

Nein

Wenn bis 31. Mai bewilligt, gibt es keine Leistungen mehr für Juni gezahlt, es sei denn Du hast einen WBA - Antrag gestellt und er wird noch rechtzeitig bewilligt.

Denn auch Grundsicherung nach dem SGB - Xll wird wie Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll am Ende des alten in Voraus für den Folgemonat gezahlt.

Demnach hast Du deine Leistung für den Mai schon Ende April erhalten.

Im Laufe des Mai solltest du einen neuen Antrag stellen. Juni würde aber auch noch reichen.

Die Antragsunterlagen kann man sich auch runterladen.

Den Mai hast du jetzt schon bekommen.

Nein, kriegst du nicht. Sozialleistungen werden grundsätzlich im Voraus gezahlt.